Vergaberechtliches für Auftraggeber und Auftragnehmer am Bau

Vergaberecht im Bauwesen

Vergaberechtliches für Auftraggeber und Auftragnehmer am Bau

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Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Als juristisches Fachgebiet gilt es als besonders dynamisch, d.h. es wird laufend reformiert. Hierbei spielt vor allem das Europarecht eine maßgebliche Rolle, aber auch die Rechtsprechung der Vergabekammern und der obergerichtlichen Vergabesenate.

Für das Bauwesen ist das Vergaberecht von hoher Bedeutung. Es soll zwischen den Interessen des Auftraggebers an einer optimalen Beschaffung und dem Anspruch der Bieter, die sich an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen, auf einen fairen Wettbewerb vermitteln. Für beide Seiten ist es von hoher Bedeutung, Fehler zu vermeiden, sei es im Vergabeverfahren oder bei der Angebotserstellung. Nur zu oft kommt es wegen Differenzen zwischen den Bau-Beteiligten zu Prozessen, hier seien vor allem Nachprüfungsverfahren genannt.

Vor allem große Infrastruktur- und Bauprojekte erfordern ein hohes Maß an Kenntnissen des Vergaberechts. B_I MEDIEN berichtet regelmäßig über Besonderheiten und Änderungen im Vergaberecht in Bezug auf das Bauwesen – sowohl aus Sicht von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern bzw. Bieterfirmen. Unsere Autoren sind ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet des Bau- und Vergaberechts. Zudem informieren wir laufend über politische Vorgaben und baurelevante Positionen zum Thema Vergaberecht und Bauwesen.

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