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FBS: Verordnung zu einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien schnell umsetzen

Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien werden möglich. Jetzt brauche es schnell klare Regeln für CO₂- und Lebenszyklusbewertung in Vergaben, meint der Bundesfachverband Betonkanalsystem (FBS).

Der Bundestag hat am 6. August 2025 den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet, welches die öffentliche Beschaffung modernisieren und gleichzeitig zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands beitragen soll. Die Bundesregierung hat dadurch ausdrücklich die Möglichkeit, per Verordnung verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren festzulegen. Damit entsteht der Hebel, Klimaschutz in Ausschreibungen einheitlich und überprüfbar zu verankern – auch im Tiefbau. Für Auftraggeber und Bieter bedeutet das: mehr Klarheit, weniger Flickenteppich, verlässliche Regeln in der Planung.

Nachhaltigkeit in der Praxis: vollständig, transparent, vergleichbar

Der FBS begrüßt die Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien ausdrücklich. Damit diese Eigenschaften bei Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt werden, brauche es:

  • Ökobilanzen (EPDs/LCAs) im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft: Die Nachhaltigkeitsbetrachtung von Produkten dürfe nicht am Werkstor enden, sondern müsse bis zum End-of-Life weitergedacht werden. Dementsprechend müssten EPDs/LCAs sowohl die Herstellung als auch das Recycling des Produkts berücksichtigen. Nur vollständige Datensätze ermöglichten belastbare und vergleichbare CO₂-Bewertungen.
  • Umweltfolgekosten als Zuschlagskriterium: Neben den herkömmlichen Lebenszykluskosten (Herstellung, Betrieb, Wartung, Sanierung) sollten insbesondere die Umweltfolgekosten als Zuschlagkriterium Verwendung finden. So werde erstmals die ökologische Wirtschaftlichkeit bewertbar gemacht.
  • Fokus auf Produkte anstelle von Grundstoffen: Der FBS begrüßt nach eigener Aussage das Konzept der Leitmärkte für energieintensive Grundstoffe („Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“, BMWK, Mai 2024), denn es motiviere Hersteller und Produzenten zum Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Für den Bereich Ausschreibung und Vergabe gehe es aber nicht weit genug, da es keine Aussage über die Nachhaltigkeit des Endproduktes zulasse. Doch genau darum gehe es bei der Bewertung von Nachhaltigkeit und Umweltfolgen. Hier müssten Produkt-EPDs zum Einsatz kommen.

Jetzt zügig umsetzen: Klare Methodik, einfache Anwendung, transparentes Monitoring

Das neue Vergabegesetz schafft den Rahmen, die Wirkung entfaltet sich jedoch erst mit der Verordnung. Der FBS fordert daher: Weiter fordert der FBS:

  • eine schnelle Festlegung bundeseinheitlicher Kriterien im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe für CO₂-/LCA-Bewertungen und Lebenszykluskosten.
  • standardisierte, einfach nutzbare Formblätter bzw. Software für EPD-/LZK-Nachweise, zentral bereitgestellt, um Vergabestellen zu entlasten und die Vergleichbarkeit zu sichern.
  • Etablierung eines Nachhaltigkeits-Monitorings und Hilfestellung für Auftraggeber und Unternehmen seitens des Staates, damit diese Planungs- und Rechtssicherheit haben und die Klimawirkung messbar wird

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Der FBS will seine Expertise aktiv im Rahmen der Erstellung der Verordnung einbringen und stellt bereits heute praxistaugliche Lösungsansätze zur Verfügung, um Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen von Kanalsystemen zu berücksichtigen. Diese Unterlagen sind auf der FBS-Website zum unter https://fbs-beton.de/produkt/kanalsysteme-klimafreundlich-ausschreiben verfügbar.

Quelle: FBS

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