Lieferkettengesetz: Bauindustrie kritisiert Vergabesanktionen
Die Bauwirtschaft fordert Nachbesserungen beim Lieferkettengesetz. Vor allem durch die vorgesehenen Sanktionen gegen Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, sieht sich die Bauindustrie in besonderem Maße belastet. So sollen Firmen, die mehrfach gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.
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Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Das gilt ab 2023 für Personen- und Kapitalgesellschaften mit über 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Unternehmen, die dagegen verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden. Bei weiteren Verstößen droht solchen Firmen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Über den Referentenentwurf soll der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode abstimmen.
Bauindustrie: Große Unternehmen benachteiligt
Auch Mittelstand fürchtet Mehrbelastung
Auch mittelständische Unternehmen im Bau- und Ausbauhandwerk fürchten zusätzliche bürokratische Belastungen durch das Lieferkettengesetz. „Der Eindruck, kleine und mittelständischen Unternehmen seien nicht betroffen, trügt“, sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB), Marcus Nachbauer. Es sei zu befürchten, dass die von dem Gesetz betroffenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen würden. Es müsse ausgeschlossen werden, dass die unmittelbar vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen die bürokratischen Lasten wie Dokumentations- und Berichtspflichten ihren Vertragspartnern aufbürden, so Nachbauer. „Es muss sichergestellt werden, dass vom Anwendungsbereich nur solche Unternehmen erfasst werden, die auch tatsächlich Einfluss auf Lieferketten haben.“
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