Wegezeitentschädigung seit Januar neu geregelt

Seit Anfang 2023 erhalten Beschäftigte im Bauhauptgewerbe eine Wegezeitentschädigung. Im Januar 2024 haben sich die Verpflegungszuschüsse erhöht. Die Entschädigung für die Fahrt zur Baustelle ist im aktuellen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe festgelegt. Je weiter die Baustelle vom Betrieb weg ist, desto mehr Geld gibt es.

Tarifvertrag Baugewerbe: Wegezeit-Entschädigung seit Januar 2024 neu geregelt
Beschäftigte im Bauhauptgewerbe erhalten seit 2023 eine Wegezeitentschädigung für ihre Fahrt zur Baustelle, gestaffelt nach Entfernungs-Kilometern. 2024 erhöhen sich die Verpflegungszuschüsse. | Foto: Volkswagen Nutzfahrzeuge

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Der bundesweit geltende Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte und der Rahmentarifvertrag für Angestellte im Bauhauptgewerbe enthält neue Regelungen zum Verpflegungszuschuss. Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich dessen Höhe bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt nach der Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Betrieb. Ab dem ersten Kilometer wird damit ein Verpflegungszuschuss für auswärtige Beschäftigten fällig, sofern sie aus beruflichen Gründen mindestens acht Stunden von zuhause abwesend sind. Der Verpflegungszuschuss liegt bei 6 bis 8 Euro pro Tag und wird in der Regel sozialversicherungs- und steuerfrei ausgezahlt.

Entschädigung für Baustellen mit täglicher Heimfahrt

Das heißt im Einzelnen: Wer bis zu 50 Kilometer vom Betriebshof bis zur Baustelle unterwegs ist, erhält bislang 6 Euro, von Kilometer 51 bis 75 gibt es 7 Euro, und bei über 75 Kilometer Arbeitsweg gibt es 8 Euro netto Verpflegungszuschuss für eine Strecke. In die Wegezeitentschädigung fließt der bisherige Verpflegungszuschuss von 4,09 Euro ein.

Neuerungen bei der Wegezeitentschädigung ab 2024

Ab dem Jahr 2024 erhöht sich der Zuschuss um je einen Euro. Bei täglicher Heimfahrt und mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle von bis 50 Kilometer gibt es dann 7 Euro, von mehr als 50 km bis 75 km gibt es 8 Euro und bei mehr als 75 Kilometer gibt es 9 Euro Verpflegungszuschuss.

Entschädigung für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt

Höhere Wegezeitentschädigungen erhalten die Beschäftigten, die nicht täglich von der Baustelle nach Hause fahren können. Liegen die Baustellen für eine tägliche Heimfahrt zu weit entfernt, wird eine Wegezeitentschädigung zwischen von 9 bis 39 Euro pro Fahrt gezahlt. Sie ist allerdings begrenzt auf zwei Entschädigungen pro Woche. Wer also beispielsweise Montags zur Baustelle und Freitags zurück nach Hause fährt, erhält in der Regel zwischen 18 und 78 Euro. Auch hier sind die Entfernungs-Kilometer entscheidend: Bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle von über 75 Kilometer gibt es 9 Euro, bei mehr als 200 Kilometer werden 18 Euro gezahlt, für eine Strecke von über 300 Kilometern gibt es 27 Euro und bei mehr als 400 Kilometern gibt es 39 Euro Wegezeitentschädigung pro einzelner Strecke. Bei über 500 Kilometern bekommen Beschäftigte alle vier Wochen einen Tag Freistellung.

Unterkunft außerhalb der Baustelle

Weitere Zuschüsse und Entschädigungen gibt es für Beschäftigte, die bei Baustellen ohne tägliche Heimfahrt nicht auf der Baustelle, sondern außerhalb untergebracht sind. So erhöht sich der Verpflegungszuschuss, der bei Baustellen ohne tägliche Heimfahrt 24 Euro beträgt, um weitere 4 Euro pro Tag, wenn die Unterkunft außerhalb der Baustelle liegt.

Entschädigungsregeln gelten für alle

Weitere Informationen dazu gibt es bei der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt. Die Gewerkschaft hatte sich bei den Tarifverhandlungen 2020 und 2021 vehement für eine solche Wegezeitenentschädigung eingesetzt. Die neuen Regelungen gelten übrigens auch für Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Firmen, da der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte allgemeinverbindlich ist.

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