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Bauverband warnt vor Bieter-Rückgang bei öffentlichen Aufträgen

Der Schweriner Landtag plant eine Reform des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Vorgesehen ist unter anderem eine Tariftreuepflicht für Bieterfirmen. Die Bauwirtschaft warnt vor zu viel Bürokratie und einem Rückgang der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.

Tariftreue: Bauverband warnt vor Bieter-Rückgang bei öffentlichen Aufträgen
Für Mecklenburg-Vorpommern ist ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz geplant. Das Baugewerbe warnt vor zu viel Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen. | Foto: Quatex

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Nach den geplanten Vergaberichtlinien für Mecklenburg-Vorpommern sollen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die entweder nach Tarif bezahlen oder ihren Beschäftigten eine vergleichbare Entlohnung bieten. Offen ist, wie die Bezahlung der Arbeitnehmer nachgewiesen werden soll. Es sei zu befürchten, dass künftig bei jeder Position des Leistungsverzeichnisses explizit angegeben werden müsse, welche Fachkraft mit welcher Qualifikation die Leistung ausführen solle, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jörn-Christoph Jansen, anlässlich der Anhörung im Landtag. Jansen: „Damit würde ein für alle Seiten undurchschaubares Bürokratiegebilde geschaffen.“ In der Folge würden sich mehr Unternehmen aus der öffentlichen Vergabe zurückziehen, warnte Jansen.

Tariftreue durch Verbandsmitgliedschaft nachweisen

Als praktikableren Weg schlägt er vor, einfach die Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Verband oder die Einreichung der qualifizierten Sozialkassenbescheinigung einzufordern, um sicherzustellen, dass faire Löhne bei öffentlichen Ausschreibungen gezahlt werden. Das würde „vollkommen ausreichen“, so Jansen. Zudem müsse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unbedingt das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten, nicht das billigste. Nur dann erfolge der Wettbewerb der Bieter nicht über den Preis zu Lasten der Arbeitnehmer, sondern über die Qualität der Leistungen.

„Das Ziel, den Beschäftigten für ihre Arbeit auch faire Löhne zu gewährleisten, ist wichtig.“ Dr. Jörn-Christoph Jansen, seit Januar neuer Hauptgeschäftsführer beim Bauverband Mecklenburg-Vorpommern | Foto: Bauverband Mecklenburg-Vorpommern
„Das Ziel, den Beschäftigten für ihre Arbeit auch faire Löhne zu gewährleisten, ist wichtig.“ Dr. Jörn-Christoph Jansen, seit Januar neuer Hauptgeschäftsführer beim Bauverband Mecklenburg-Vorpommern | Foto: Bauverband Mecklenburg-Vorpommern

Schon jetzt führe die Überprüfung der Einhaltung der Tarifvorschriften für die Bauwirtschaft zu großen Problemen, kritisierte Jansen. Der Aufwand bei den ausschreibenden Behörden und den Unternehmen müsse verringert werden. Mit der Tariftreuepflicht werde sich das Kontrolldefizit bei der Überprüfung öffentlicher Aufträge künftig noch vergrößern, warnte Jansen.

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Bislang Mindestentgelt statt Pflicht zur Tariftreue

Bisher schreibt das Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur ein sogenanntes Mindest-Stundenentgelt vor, das jährlich angepasst wird. Auch Nachunternehmer sind zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns verpflichtet. Die rot-rote Landesregierung will die Vorschriften jetzt verschärfen. Auch Sachsen-Anhalt hat im neuen Vergabegesetz Tariftreue für die Bieterfirmen vorgeschrieben.

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