Privatrechtliche Tochter der Stadt muss Arbeiten ausschreiben
Darf eine privatrechtliche GmbH, deren einziger Gesellschafter die öffentliche Hand ist, Aufträge ohne Einhaltung der VOB/A vergeben? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat hierzu ein Urteil gefällt, dass wegweisend für ähnliche Projekte im Wohnungsbau sein könnte.
Bund, Länder, Städte, Kreise und Gemeinden müssen ihre Aufträge in der Regel ausschreiben. Private und gewerbliche Auftraggeber können grundsätzlich frei entscheiden, ob und in welcher Weise sie ihre Vergabeabsicht veröffentlichen und wie sie ihre Auftragsvergabe durchführen. Was passiert aber, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine privatrechtliche GmbH gründet und beispielsweise Bauvorhaben nicht öffentlich ausschreibt. Darüber hatte das Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zu entscheiden.
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Das OLG kommt zu einem eindeutigen Urteil: „Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Landschaftsbauarbeiten bezüglich des Bauvorhabens Wohnpark Mittendrin in Stutensee europaweit auszuschreiben“ – Urteil vom 6. September 2023 (Az. 15 Verg 5/23). Damit hob das Gericht einen früheren Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg (vom 13. Juni 2023, Az. 1 VK 16/23) auf.
Einhaltung von VOB/A und mehr transparenz bei Bau-Ausschreibungen
Was genau war passiert? Ein GaLaBau-Betrieb aus Baden-Baden hatte zu Recht gerügt, dass die Antragsgegnerin Landschaftsbauarbeiten für ein Bauvorhaben im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ohne europaweite Ausschreibung und ohne Einhaltung der Vorschriften nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/ A) vergeben wollte. Auf die sofortige Beschwerde des Betriebes hat das OLG Karlsruhe demgegenüber die 100-prozentige Tochter der Stadt Karlsruhe als öffentliche Auftraggeberin eingestuft, obwohl sie als privatrechtliche GmbH organisiert ist. Grund hierfür ist unter anderem die Erfüllung von Aufgaben nichtgewerblicher Art (Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum) sowie die Einbindung in den „Gesamtkonzern Stadt Karlsruhe“ (so die Volkswohnung GmbH selbst). Das Ergebnis ist nunmehr die rechtskräftige Verpflichtung zur vollen Einhaltung der Vergabevorschriften der VOB/A.
Wichtiger Schritt für den GaLaBau
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