Das sind die Lohnerhöhungen bis 2027
Der neue Entgelt-Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe bringt den Beschäftigten und den Auszubildenden mehr Geld. Wann welche Lohnerhöhung fällig wird, zeigen wir im Überblick.

Nach fast viermonatigen Verhandlungen, die von Warnstreiks unterbrochen wurden, haben sich die Tarifpartner am 14. Juni 2024 auf Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe geeinigt. Der neue Tarifvertrag bringt den Beschäftigten im Bauhauptgewerbe in den nächsten drei Jahren Lohnerhöhungen in drei Stufen.
1. Stufe: Zum 1. Mai 2024 wurden die Löhne und Gehälter um 1,2 Prozent im Westen angehoben, im Osten wie auch für alle in der Lohngruppe 1 um 2,2 Prozent. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass dieser Festbetrag in der Entgelttabelle festgehalten und bei zukünftigen Tariferhöhungen ebenfalls berücksichtigt wird. Er ist also nicht nur eine einmalige oder vorübergehende Zahlung, sondern ein dauerhaftes Element des Gehalts. Der Betrag von 230 Euro wird nicht separat Betrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, sondern auf den Stundenlohn umgerechnet. Für gewerbliche Arbeitnehmer bedeutet dies eine Anpassung des Stundenlohns um den entsprechenden Anteil des Festbetrags.
2. Stufe: Ab dem 1. April 2025 gab es eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 Prozent im Westen und 5 Prozent im Osten sowie für die Lohngruppe 1.
3. Stufe: Ab dem 1. April 2026 erhalten alle Lohn- und Gehaltsgruppen im Westen eine Lohnerhöhung um 3,9 Prozent, zugleich werden die Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West angehoben.
Insgesamt hat der aktuelle Entgelt-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe eine Laufzeit von 36 Monaten, nämlich vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027.
TV-Lohn: Kein Mindestlohn mehr im Baugewerbe
Die Lohngruppen 1 und 2 wurden in die TV-Lohn aufgenommen (nach § 5 Nr. 3 im BRTV). Die Nachwirkung des zum 31. Januar 2021 abgelaufenen TV-Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist damit entfallen. Die TV-Lohn vom 14. Juni 2024 haben den früheren Branchenmindestlohn-Tarifvertrag abgelöst.
Die Lohnerhöhungen im Bauhauptgewerbe bis 2027 im Überblick
Lohnerhöhung | Tarifgebiet West | Tarifgebiet Ost | Lohngruppe 1 |
ab 1. Mai 2024 | + 1,2% | + 2,2% | + 2,2%: 14,54 €/Stunde |
+ monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | |
1. April 2025 | + 4,2% | + 5,0% | + 5,0%: 15,27 €/Stunde |
1. April 2026 | + 3,9% | wie West | 15,86 €/Stunde |
Tarifvertrag bringt höhere Ausbildungsvergütungen
Auch die Auszubildenden im Bauhauptgewerbe erhalten mehr Geld. Seit April 2025 liegt die monatliche Vergütung im ersten Ausbildungsjahr einheitlich bei 1.080 Euro – unabhängig vom Bundesland. Zum 1. April 2026 folgt eine weitere Erhöhung um rund 3,9 Prozent. Dann gelten bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, die sich je nach Ausbildungsjahr wie folgt staffeln:
Ausbildungsjahr | seit 01.04.2025 | ab 01.04.2026 |
1. Jahr | 1.080 € | 1.122 € |
2. Jahr | 1.200 € – 1.351 € | 1.247 € – 1.395 € |
3. Jahr | 1.450 € – 1.610 € | 1.507 € – 1.719 € |
4. Jahr (falls vorhanden) | 1.550 € – 1.714 € | 1.714 € |
Diese Lohngruppen gibt es im Bauhauptgewerbe
Die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe werden in sechs Lohngruppen unterteilt (nach §5 BRTV):
Lohngruppe 1 | Werker, Maschinenwerker |
Lohngruppe 2 | Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer |
Lohngruppe 3 | Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer |
Lohngruppe 4 | Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer |
Lohngruppe 5 | Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter |
Lohngruppe 6 | Werkpolier, Baumaschinenfachmeister |
Wer bekommt was – und wann? Lohntabellen kompakt
Stand: August 2025
Die tariflich vereinbarten Stundenlöhne steigen in mehreren Stufen bis 2027 – mit regionalen Unterschieden zwischen Ost und West sowie Besonderheiten für bestimmte Gewerke wie Stuckateure oder Baumaschinenführer. Die nachfolgenden Tabellen geben einen kompakten Überblick über die tariflich vereinbarten Stundenlöhne.
Gewerbliche Beschäftigte – West (Stundenlohn, brutto)
Lohngruppe | seit 01.04.2025 | ab 01.04.2026 |
6 | 28,60 € | 29,72 € |
5 | 26,26 € | 27,29 € |
4 (Ecklohn) | 25,08 € | 26,05 € |
3 | 23,07 € | 23,97 € |
2a | 22,52 € | 23,40 € |
2b | 20,40 € | 21,20 € |
Gewerbliche Beschäftigte – Ost (ohne Berlin)
Lohngruppe | seit 01.04.2025 | ab 01.04.2026 |
6 | 28,22 € | 29,72 € |
5 | 25,94 € | 27,29 € |
4 (Ecklohn) | 24,74 € | 26,05 € |
3 | 22,82 € | 23,97 € |
2a | 22,22 € | 23,40 € |
2 | 17,90 € | 18,73 € |
1 | 15,27 € | 15,86 € |
(Inklusive Bauzuschlag (5,9 %) im Gesamttarifstundenlohn enthalten.)
Angestellte & Poliere – West (Monatsgehalt)
Gehaltsgruppe | seit 01.04.2025 | ab 01.04.2026 |
A I | 2.871 € | 2.983 € |
A V | 4.649 € | 4.830 € |
A X | 7.662 € | 7.961 € |
Angestellte & Poliere – Ost
Gehaltsgruppe | seit 01.04.2025 | ab 01.04.2026 |
A I | 2.835 € | 2.983 € |
A V | 4.591 € | 4.830 € |
A X | 7.559 € | 7.961 € |
Die Gehälter für Ost und West gleichen sich ab April 2026 vollständig an.
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