Baupolitik der Koalition: Worauf darf die Baubranche hoffen?

Der neue Koalitionsvertrag war Anlass zur Freude unter den Bauverbänden. Die Vorsätze der Ampel-Koalition für die kommenden Jahre sind ambitioniert. Sind die Erwartungen an Wohnungsbau und an das Bauministerium umsetzbar? Dr. Bernhard Wagner kommentiert.

Kommentar: Ist die Baupolitik der Koalition umsetzbar?
Wohnungsbau am Steglitzer Kreisel in Berlin: Nach der Komplettsanierung soll hier bis Anfang 2022 neuer Wohnraum entstehen. | Foto: Pixabay

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Die Koalitionsklausur von SPD, Grüne und FDP haben weißen Rauch steigen lassen, und die Tinte unter dem Koalitionsvertrag ist trocken. Der Bundeskanzler ist gewählt. Die Parteien haben sich auf einen 176 Seiten starken Vertrag für die nächsten vier Jahre unter dem Stichwort „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ geeinigt.

Als Willy Brandt die sozialliberale Koalition 1969 begann, sollte „mehr Demokratie gewagt“ werden, jetzt sollen „mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ gewagt werden.

Die Bauverbände jubeln bereits. Die Bauindustrie begrüßt ein eigenes Bundesbauministerium und sieht sich als Schlüsselbranche für die Umwelt-Klimaschutz-Politik, für bezahlbares Wohnen und damit für eine erfolgreiche Mobilitäts- und Energiewende. Auch das Baugewerbe begrüßt diese Ankündigung der Ampelkoalition. Doch was steht für die Bauwirtschaft eigentlich drin in dem Konvolut von 176 Seiten?

Natürlich ist es gut, ein separates Bauministerium zu gründen um das Bauen wieder auf Bundesebene nach vorne zu bringen. Zuständig wird das neue Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sein. Das sind in dieser Zeit wichtige Aufgabenbereiche. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Ausgliederung aus dem Innenministerium nicht wieder ein Jahr dauert, bis sich ein Ministerium selbst gefunden hat.

Nicht wie, sondern wo sollen die vielen Wohnungen entstehen?

Der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr ist durchaus ambitioniert. Allerdings sollen nur 100.000 Wohnungen öffentlich gefördert werden. Ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum ist kein Novum, sondern ein immer wiederkehrender Versuch, Wohnungen auf einem „einfachen Standard“ zu errichten. Gerade in den Schwarmstädten, in denen die Bezieher mit niedrigem Einkommen, Studierende und Personen mit Migrationshintergrund um Wohnraum konkurrieren, ist schnelles Handeln angesagt. Da bleibt nur die Frage nach den Bodenflächen, die Geschwindigkeit der Genehmigung durch die Behörden. Dann stellt sich erst die sorgenvolle Frage nach den vorhandenen Kapazitäten in der Bauwirtschaft.

Die Digitalisierung auch in Deutschland ist ein dringendes Gebot der Stunde. Hier hängt der Bau in vielerlei Hinsicht hinter der anderen Wirtschaft zurück, und es muss deshalb eine Beschleunigung der Digitalisierung in allen Bereichen geben.

BIM in der Warteschleife

Die Anwendung der Methode Building Information Modeling (BIM) steht aus. Bereits 2016 hatte das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sich auf den Weg gemacht und einen Mehrstufenplan in die Welt gesetzt. In der täglichen Baupraxis ist dann allerdings die Angelegenheit nicht weiter zeitnah vorangetrieben worden. Hier gilt es anzusetzen. Nicht prüfen, sondern Anwenden ist jetzt angesagt.

Das Vergaberecht soll mal wieder vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und Beschleunigt werden. Wie oft haben wir diesen Ansatz schon gehört! Dazu soll die Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Hier wird die Koalition sich fragen lassen müssen, ob eine Modernisierung des Vergaberechts nicht auch bedeutet, dass eine vermehrte Vergabe an Generalunternehmer sinnvoll, ökonomischer und zielführender ist. Gerade unter dem Blickwinkel der Beschleunigung und der Beförderung des industrialisierten Bauens wird man hier sehr genau auf die Überlegungen der Koalition achten müssen. Die Kleinteiligkeit der Fachlosvergabe – insbesondere bei Großprojekten – war immer schon ein Ärgernis. Allein das Handwerk hat hier Forderungen gestellt, die nicht erfüllbar sind.

Forschungstätigkeiten sind in dieser Frage wohl nicht mehr notwendig. Hat doch die „Reformkommission Bau von Großprojekten“ Handlungsempfehlungen für die Planung und Realisierung von Großprojekten bereits im Sommer 2015 vorgelegt. Nach der Verkündung der Zusammenfassung der Erkenntnisse sind diese wieder in den Schubladen verschwunden.

Die Umsetzung ist gefragt

Bei der Verkehrswende im Bereich der Baumaßnahmen bleibt es bei den 70.000 Brücken, die bundesweit einer Erneuerung bedürfen. Die Wiederholungen des Sachverhaltes bringen hier keine Sanierung und keinen Neubau voran. Hier muss sehr genau hingeschaut werden, ob es gelingt, Beschleunigungen bei der Planung und Genehmigung zu erreichen. Ein immer wieder genanntes Beispiel ist der Neubau einer bereits vorhandenen Brücke mit geringfügigen Abänderungen. Warum ist dann ein zeitraubender Planfeststellungsbeschlusses erforderlich?

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Die Koalition muss an diesem Punkt ansetzen und beweisen, ob sie eine Beschleunigung der Planungszeiten und damit der Fertigstellungszeiten erreichen will. Wer in Deutschland modernisieren will, der muss auch dafür sorgen, dass die Dinge, die zukunftsgerichtet sein sollen, machbar sind. Glück auf!

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