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Kartellamt verhängt Geldbußen gegen 14 Bauunternehmen wegen Absprachen im Industriebau
Wegen verbotener Submissionsabsprachen bei der Vergabe von Industriebauaufträgen hat das Bundeskartellamt Geldstrafen in Gesamthöhe von 4,8 Millionen Euro gegen 14 Bauunternehmen verhängt. | Foto: B_I MEDIEN

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Die betroffenen14 Bauunternehmen haben sich über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren bei der Angebotsabgabe für fast 180 Aufträge im Wert von insgesamt 60 Millionen Euro abgesprochen. „Die Unternehmen unterhielten über Jahre ein System des gegenseitigen Zuschanzens von Bauaufträgen zu Lasten der Auftraggeber“, sagte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt. Bei den Illegalen Preisabsprachen ging es um Aufträge der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM), der ThyssenKrupp Steel Europe AG (TK) sowie der Deutsche Edelstahlwerke GmbH (DEW), die zwischen 2007 und 2017 getroffen wurden, teilte das Bundeskartellamt mit. Nach dem immer gleichen Schema hatten die beteiligten Unternehmen sich telefonisch darauf geeinigt, wer den Auftrag erhalten sollte. Danach habe das betreffende Unternehmen den Auftrag zunächst für sich selbst kalkuliert und die Kalkulation an die anderen beteiligten Unternehmen verschickt. Diese konnten laut Mundt dann höhere Scheinangebote abgeben. Ausgelöst worden sei das Kartellamtsverfahren durch die Hermann Kassens Bauunternehmung GmbH aus Papenburg, die einen Kronzeugenantrag gestellt hat. Das Verfahren gegen das Unternehmen sei daraufhin eingestellt worden.

Eiffage und Echterhoff-Holland unter den beteiligten Baufirmen

Folgende Bauunternehmen haben Geldbußen vom Bundeskartellamt erhalten:

  1. BeMo Tunnelling GmbH, Innsbruck (Österreich)
  2. Echterhoff-Holland Hoch- und Tiefbau GmbH, Bochum
  3. Eiffage Infra-West GmbH, Borken (bis zum 15. Juni 2020 als Heinrich Walter Bau GmbH firmierend)
  4. Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck
  5. Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Dortmund
  6. IH Inpako GmbH, Teutschenthal (bis zum 23. Oktober 2019 als WMB Wilhelm Maas Baubetriebe GmbH firmierend)
  7. IHT Ingenieur-, Hoch- und Tiefbau GmbH, Bochum
  8. Karger Straßen- und Tiefbau GmbH, Witten
  9. Korte GmbH + Co. KG, Witten
  10. Mainka Bau GmbH & Co. KG, Lingen (bis zum 9. Januar 2020 als Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co. firmierend)
  11. Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co KG Dortmund (vor dem 9. Dezember 2016 als Möllmann GmbH + Co Straßen-Tiefbau KG, danach bis zum 3. Mai 2017 als Kramer Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co KG firmierend)
  12. Rostek & Pesch GmbH & Co. KG, Krefeld
  13. T&M Baugesellschaft mbH, Wesel (bis zum 6. Januar 2011 als PE-LA Baugesellschaft mbH firmierend)

Schlupfloch geschlossen: Haftungsbeträge gegen Maas

An den unlauteren Geschäftsabsprachen war zudem die Firma Maas beteiligt. Bevor sie dafür bestraft werden konnte, hat Maas jedoch ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und die Firma umstrukturiert. Um solche Schlupflöcher zu schließen, wurden 2017 neue Regeln eingeführt, die es ermöglichen, Geldstrafen nicht nur gegen die schuldigen Unternehmen selbst, sondern auch gegen deren Muttergesellschaften zu verhängen. Die Muttergesellschaft von Maas, die AKM Verwaltungsgesellschaft, wurde daher mit Geldstrafen, sogenannten Haftungsbeträgen, belegt. Mit diesen neuen Regelungen sei, so Mundt, eine „Wurstlücke“ geschlossen worden.

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Alle diese Unternehmen haben im Laufe des Verfahrens kooperiert und das Kronzeugenprogramm in Anspruch genommen, so das Kartellamt weiter. Mit Ausnahme von Fenne haben alle einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zugestimmt. Die Bußgeld- und Haftungsbescheide seien allesamt rechtskräftig.

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