Geldbußen für 14 Bauunternehmen wegen Absprachen im Industriebau
Wegen verbotener Submissionsabsprachen bei der Vergabe von Industriebauaufträgen unter anderem von Thyssenkrupp hat das Bundeskartellamt Geldstrafen gegen 14 Bauunternehmen und zwölf Personen von insgesamt 4,8 Millionen Euro verhängt. Darunter sind bekannte Namen.
Das Mischen wird digital
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Eiffage und Echterhoff-Holland unter den beteiligten Baufirmen
Folgende Bauunternehmen haben Geldbußen vom Bundeskartellamt erhalten:
- BeMo Tunnelling GmbH, Innsbruck (Österreich)
- Echterhoff-Holland Hoch- und Tiefbau GmbH, Bochum
- Eiffage Infra-West GmbH, Borken (bis zum 15. Juni 2020 als Heinrich Walter Bau GmbH firmierend)
- Fenne Baugesellschaft mbH, Gladbeck
- Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Dortmund
- IH Inpako GmbH, Teutschenthal (bis zum 23. Oktober 2019 als WMB Wilhelm Maas Baubetriebe GmbH firmierend)
- IHT Ingenieur-, Hoch- und Tiefbau GmbH, Bochum
- Karger Straßen- und Tiefbau GmbH, Witten
- Korte GmbH + Co. KG, Witten
- Mainka Bau GmbH & Co. KG, Lingen (bis zum 9. Januar 2020 als Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co. firmierend)
- Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co KG Dortmund (vor dem 9. Dezember 2016 als Möllmann GmbH + Co Straßen-Tiefbau KG, danach bis zum 3. Mai 2017 als Kramer Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co KG firmierend)
- Rostek & Pesch GmbH & Co. KG, Krefeld
- T&M Baugesellschaft mbH, Wesel (bis zum 6. Januar 2011 als PE-LA Baugesellschaft mbH firmierend)
Schlupfloch geschlossen: Haftungsbeträge gegen Maas
An den unlauteren Geschäftsabsprachen war zudem die Firma Maas beteiligt. Bevor sie dafür bestraft werden konnte, hat Maas jedoch ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und die Firma umstrukturiert. Um solche Schlupflöcher zu schließen, wurden 2017 neue Regeln eingeführt, die es ermöglichen, Geldstrafen nicht nur gegen die schuldigen Unternehmen selbst, sondern auch gegen deren Muttergesellschaften zu verhängen. Die Muttergesellschaft von Maas, die AKM Verwaltungsgesellschaft, wurde daher mit Geldstrafen, sogenannten Haftungsbeträgen, belegt. Mit diesen neuen Regelungen sei, so Mundt, eine „Wurstlücke“ geschlossen worden.
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Alle diese Unternehmen haben im Laufe des Verfahrens kooperiert und das Kronzeugenprogramm in Anspruch genommen, so das Kartellamt weiter. Mit Ausnahme von Fenne haben alle einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zugestimmt. Die Bußgeld- und Haftungsbescheide seien allesamt rechtskräftig.
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