Aktuelle Normen und Regelwerke für den Baumschutz auf Baustellen

2023 haben die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB) die RAS-LP 4 ablösten. Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) als R 1 Regelwerk, unterliegen diese Richtlinien einer hohen Verbindlichkeit und regulieren detailliert, wie technische Sachverhalte in Bauprojekten geplant und realisiert werden sollen. B_I galabau präsentiert die wesentlichen Struktur- und Inhaltänderungen im Vergleich zur vorangegangenen Version.

Baumschutz auf Baustellen: DIN 18920 und R SBB - RAS-LP 4 wurde ersetzt
Schutz des Baumes bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich (aus: R SBB 2023) | Foto: FGSV
Die DIN 18920 erschien vor zehn Jahren und ist bis heute unverändert gültig. Die „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ (R SBB) sind Ende 2023 erschienen und ersetzen die RAS-LP 4 aus dem Jahr 1999. Dieses Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wurde grundlegend überarbeitet ist als ein R 1 Regelwerk herausgekommen. R 1-Veröffentlichungen der FGSV umfassen Vertragsgrundlagen sowie Richtlinien. Sie haben, vor allem wenn sie Vertragsbestandteil sind, eine hohe Verbindlichkeit und regeln, wie technische Sachverhalte geplant oder realisiert werden müssen bzw. sollen. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu der Vorgängerversion werden hier vorgestellt.

Struktur und inhaltliche Änderungen

Die Struktur der R SBB orientiert sich weitgehend an der Vorgängerversion aus dem Jahr 1999. Die Überarbeitung machte jedoch Aktualisierungen erforderlich. Dies gilt auch für die Abbildungen, die alle an den Text angepasst und aktualisiert wurden (siehe Abb. 1 bis 3). Weiterhin mussten verschiedene Begriffe an die geltenden Begrifflichkeiten anderer Regelwerke angepasst werden. Dies gilt insbesondere für einen der Schlüsselbegriffe dieses Regelwerkes: das Wort „Schadensbegrenzung“ wurde durch „Schadensminimierung“ ersetzt (Erläuterungen hierzu: siehe unten). Die RAS-LP 4 hatte zusätzlich zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen auch den Schutz von Tieren zum Inhalt. Diese Aspekte wurden nun gestrichen, da bereits 2017 mit den „Hinweisen zum Artenschutz beim Bau von Straßen“ (H ArtB 2017) ein eigenes Regelwerk der FGSV zu diesem Themenkomplex erarbeitet wurde. Die R SBB fokussiert damit im Wesentlichen auf den Baumschutz und ergänzend auf den Schutz von Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen.

Voruntersuchungen

Schadensminimierung bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereiches und sonstiger befristeter Belastung (aus: R SBB 2023). Wenn nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden kann, sollte so viel wie möglich durch einen ortsfesten Zaun geschützt werden. | Foto: FGSV
Schadensminimierung bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereiches und sonstiger befristeter Belastung (aus: R SBB 2023). Wenn nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden kann, sollte so viel wie möglich durch einen ortsfesten Zaun geschützt werden. | Foto: FGSV
Die Voruntersuchungen sind in der R SBB den Maßnahmen zum Schutz und zur Schadensminimierung vorangestellt (Kapitel 1). Dieses Kapitel macht deutlich, dass die Berücksichtigung von Bäumen und Vegetationsbeständen in einem frühen Planungsstadium besonders wichtig ist. Die Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten auf die planungsrelevanten Bäume und Vegetationsbestände sind frühzeitig zu beurteilen. Hierbei ist auch die Erhaltensfähigkeit mit zu berücksichtigen. Kriterien dafür liefern die FLL-Baumkontrollrichtlinien (2020) sowie das Buch „Verkehrssicherheit und Baumkontrolle“ (Institut für Baumpflege, 2022). Befinden sich die geplante Baumaßnahme im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen, sind Suchgräben zur Beurteilung des Wurzelverlaufs erforderlich (siehe hierzu auch DIN 18920). Die Gräben sind durch Absaugtechnik und/oder in Handschachtung herzustellen.

Abstände bei Abgrabungen

Bezüglich der Abstände von Abgrabungen zum Baum gab es in der RAS-LP 4 drei Angaben:

  • Außerhalb des Wurzelbereichs (Schutz)
  • Mindestens den vierfachen Stammumfang (Schadensbegrenzung)
  • Mindestens 2,5 Meter (Schadensbegrenzung)
Vor allem über den vierfachen Stammumfang wurde lange diskutiert. Dieser Wert wurde 1999 in das Regelwerk aufgenommen und war gedacht als eine Zwischengröße zwischen dem vollständigen Schutz und dem Mindestmaß von 2,5 Meter. Die nähere Beschäftigung damit ergab jedoch, dass dies häufig nicht der Fall ist. Beispielsrechnungen anhand „normaler“ Straßenbäume ergab, dass man mit dem vierfachen Stammumfang zum Teil deutlich außerhalb des o.g. Wurzelbereichs liegen kann. Zur Erläuterung: Eine etwa 80jährige Linde mit einem Stammdurchmesser von 80 Zentimeter hat einen Stammumfang von 2,51 Meter. Der vierfache Stammumfang beträgt entsprechend 10,04 Meter. Dieser Mindestabstand wird nach DIN 18920 bei einem Kronendurchmesser von ca. 17 Meter ebenfalls erreicht (Kronenradius 8,5 plus 1,5 Meter). Umfasst nach diesem Beispiel der Kronendurchmesser weniger als 17 Meter, läge der Abstand außerhalb des o.g. Schutzbereiches. Nach Einschätzung des Gremiums kommt diese Fallkonstellation häufig vor. Deshalb wurde entschieden, den vierfachen Stammumfang als Maß für die Festlegung der Mindestabstände nicht mehr in das Regelwerk aufzunehmen. Grundsätzlich sind alle Erdarbeiten, Materiallager etc. stets so weit wie möglich vom Baum entfernt durchzuführen.

Schutzmaßnahmen

Schadensminimierung durch den Bau eines Wurzelvorhangs, der so weit wie möglich entfernt vom Stamm installiert werden sollte (aus R SBB 2023) | Foto: FGSV
Schadensminimierung durch den Bau eines Wurzelvorhangs, der so weit wie möglich entfernt vom Stamm installiert werden sollte (aus R SBB 2023) | Foto: FGSV
Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ist die Vermeidung jeglicher Standortveränderungen anzustreben. Deshalb sollte sich das geplante Bauwerk sowie der dazugehörige Arbeitsraum samt Baustelleneinrichtung außerhalb des Wurzelbereichs der zu schützenden Bäume bzw. außerhalb der zu schützenden Vegetationsbestände befinden. Dies gilt auch für das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen (Abb. 1, Stobbe, Kowol 2021). Die R SBB berücksichtigt dabei den Umstand, dass bei Baumaßnahmen in der Nähe von Bäumen meist eine Flächenkonkurrenz besteht. Daher werden die Erdarbeiten im Wurzelbereich sowie dessen temporäre Nutzung im Zuge von Bautätigkeiten explizit angesprochen. Entsprechend ist das Werk in Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen gegliedert (siehe hierzu auch Kapitel 2 der R SBB).Als Schutzbereich gilt weiterhin die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronenprojektionsfläche) zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten (siehe hierzu auch DIN 18920). Bei Säulenformen sowie auch bei Bäumen im engen Bestand mit schmalen Kronen umfasst der Schutzbereich abweichend davon 5,0 Meter nach allen Seiten. Kann dieser Bereich aus Platzgründen nicht umfassend geschützt werden, kommen Maßnahmen zur Schadensminimierung zu tragen. Dabei muss der Schutzbereich jedoch so groß wie möglich sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen (Abb. 2).Die Schutzmaßnahmen für Bäume und Vegetationsbestände werden zusammenfassend im Kapitel 3 der R SBB dargestellt. Darin finden sich die folgenden Unterkapitel:
  • Zwischenlager (gilt auch für anfallendes Material bei der Baufeldräumung sowie bei Abbruch- und Bodenarbeiten). Die Lagerflächen befinden sich außerhalb des Wurzelbereichs der Bäume bzw. außerhalb der zu schützenden Vegetationsbestände
  • Schutzzäune (beispielsweise ortsfeste Zäune zum Schutz des gesamten Wurzel- und Kronenbereichs von Bäumen und/oder der zu schützenden Vegetationsbestände)
  • Grabenlose Leitungsbauverfahren (Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen in geschlossener Bauweise)
  • Leitungsbauverfahren mit offener Baugrube (Herstellung von Leitungsgräben unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit. Freigelegte Wurzeln sind gegen Austrocknung und daher auch bei Frost zu schützen).

Schadensminimierung

Die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume werden im Kapitel 4 beschrieben, es ist deutlich umfangreicher und beinhaltet folgende Themen:

  • Bodenauftrag (vorübergehende oder dauerhafte Aufschüttungen)
  • Bodenabtrag (vorübergehender oder dauerhafter Abtrag, auch Baugruben und Geländeeinschnitte). Zu diesem Themenkomplex gehören auch die Behandlung von verletzen Wurzeln und der Bau eines Wurzelvorhangs (Abb. 3).
  • Bodenverdichtungen (beispielsweise durch Befahren mit Fahrzeugen, Lagerung von Materialen)
  • Vernässung und Überstauung (beispielsweise durch baubedingte Wasserableitung)
  • Schichten- und Grundwasser (Änderungen durch Erdarbeiten)
  • Freistellen älterer Bäume (beispielsweise in Gehölzbeständen für den Neubau von Straßen)
  • Weitere Schäden an Bäumen (beispielsweise Verunreinigungen im Wurzelbereich (Treibstoff, Öle, Zement, Salze etc.), Beschädigungen des Baumes durch Baumaschinen, Drähte, Nägel und Ketten, Fällarbeiten sowie durch das Ziehen von Stubben mit der Folge von Wurzel- und Stammschäden an verbleibenden Bäumen)
  • Verpflanzen von Bäumen (Erhalt von Bäumen durch Verpflanzung).

Die Möglichkeiten zur Schadensminimierung bei Vegetationsbeständen sind im Vergleich zu einem Baumbestand sehr gering. Entsprechend kurz ist das Kapitel 5 und gliedert sich in folgenden Unterkapitel:

  • Bodenauftrag und Bodenabtrag (Schadensminimierung meist nicht möglich. Bei Abgrabungen können Dichtschürzen das Austrocknen des Bodens verhindern)
  • Zwischenlager für Boden und anderes anfallendes Material (Schadensminimierung meist nicht möglich)
  • Schichten- und Grundwasser (beispielsweise Bewässerung bei Wasserentzug)
  • Verpflanzen von Vegetationsbeständen (im Rahmen der Bauvorbereitung / vor Beginn der Baumaßnahme).

Rückbau von Schutzeinrichtungen

Der Rückbau von Schutzeinrichtungen ist gemäß R SBB ein weiterer wichtiger Aspekt beim Baumschutz. Die Erfahrungen zeigen, dass häufig nach Abschluss der eigentlichen Baumaßnahme Beschädigungen am Baum bzw. an den Vegetationsbeständen erfolgen. Beispielsweise können beim Ziehen von Spundwänden erhebliche Schäden im Wurzelbereich und auch in der Krone entstehen. Gleiches gilt für den Rückbau von Schutzzäunen oder Baustraßen. Bei all diesen Maßnahmen können Schäden in Bereichen entstehen, die bis dahin bestens geschützt waren. Sowohl bei der Räumung der Baustelle als auch bei den Rekultivierungsarbeiten nach Abschluss der Hoch- und/oder Tiefbaumaßnahmen ist ebenfalls auf den Baumschutz zu achten. Alle Bemühungen und Erfolge zum Schutz der Bäume und Vegetationsbestände während des Bauvorhabens können hierdurch in kurzer Zeit zu Nichte gemacht werden. Deshalb ist beim Baumschutz stets auch der Abschluss des Bauvorhabens entsprechend zu planen und zu überwachen.

Unser Autor

Prof. Dr. Dirk Dujesiefken ist seit Mitte der 1990er Jahre Mitglied im Arbeitskreis für die Erarbeitung der RAS-LP 4 bzw. R SBB bei der FGSV. Er ist zudem Mitglied in mehreren Regelwerksausschüssen (RWAs) bei der FLL und leitet dort den RWA „ZTV-Baumpflege“.

Kontakt: Institut für Baumpflege, Brookkehre 60, 21029 Hamburg, dirk.dujesiefken@institut-fuer-baumpflege.de

Ausblick

Für einen nachhaltigen Baumerhalt ist es entscheidend, dass der Baumschutz auf Baustellen so organisiert wird, dass dieser konsequent umgesetzt wird (Amtage 2019). Die Baumschutzfachliche Baubegleitung leistet hierbei einen elementaren Beitrag. Dafür ist es jedoch zwingend notwendig, dass sie von Beginn der Planung bis zum Abschluss der Baumaßnahmen beratend und begleitend tätig ist und dass alle für den Baumschutz geltenden Normen, Regelwerke sowie Merkblätter berücksichtigt werden (Dujesiefken 2021). Hierbei spielt auch die fachgerechte Ausschreibung, z. B. gemäß ZTV-Baumpflege (2017), eine wesentliche Rolle.

Eine solche spezielle und konsequente Begleitung von Baumaßnahmen bezüglich des Baumschutzes ist bundesweit nach wie vor eher die Ausnahme. Aus diesem Grund wird zurzeit vonseiten der FLL ein Fachbericht erarbeitet, der den Baumschutz von der Planungs- bis Ausführungsphase berücksichtigt (Amtage & Büttner 2021). Das Werk soll zudem die Kommunikation zwischen den verschiedenen Gewerken befördern und die Koordination der verschiedenen Arbeitsschritte unterstützen. Weiterhin soll die zeitliche Einbindung, Zuständigkeit und Dauer der Baumschutzfachlichen Baubegleitung ausführlich dargestellt werden. Über den Stand dieser Arbeit wird auf den diesjährigen Deutschen Baumpflegetagen in Augsburg berichtet. Am 24. April werden der Leiter dieses Ausschusses, Thomas Amtage, sowie Tanja Büttner von der FLL die bisherigen Arbeitsergebnisse vorstellen.

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Literatur

Normen und Regelwerke:

DIN 18920, 2014: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Beuth Verlag, Berlin, 8 S.

FLL-Baumkontrollrichtlinien, 2020: Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), Bonn, 52 S.

H ArtB, 2017: Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 56 S.

RAS-LP 4, 1999: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 32 S.

R SBB; 2023: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 28 S.

ZTV-Baumpflege, 2017: Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, 6. Ausgabe, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), Bonn, 82 S.

Veröffentlichungen:

Amtage, T., 2019: Baumschutz auf Baustellen vorausschauend planen, ausschreiben und überwachen. In: Dujesiefken, D. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2019, Haymarket Media, Braunschweig, 83–89. Nachdruck im Jahrbuch der Baumpflege 2021. Haymarket Media, Braunschweig, 317–323.

Amtage, T.; Büttner, T., 2021: Die baumschutzfachliche Baubegleitung: Ein Instrument zur Umsetzung des Baumschutzes auf Baustellen. In: Dujesiefken, D. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2021. Haymarket Media, Braunschweig, 225–233.

Dujesiefken, D., 2021: Straßenbau und Bäume – die aktuellen Normen und Regelwerke zum Baumschutz. In: Dujesiefken, D. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2021. Haymarket Media, Braunschweig, 143-152.

Institut für Baumpflege (Hrsg.), 2022: Verkehrssicherheit und Baumkontrolle. Der Praxisleitfaden zu den FLL-Baumkontrollrichtlinien. Haymarket Media, Braunschweig, 200 S.

Stobbe, H.; Kowol, T., 2021: Gesunde Bäume trotz Leitungsbau – Handlungsempfehlungen für einen fachgerechten Baumschutz. In: Dujesiefken, D. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2021, Haymarket Media, Braunschweig, 69–77.

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