EU-Lieferkettengesetz sieht keine Vergabesanktionen vor
Die EU-Kommission will mit einem europaweiten Lieferkettengesetz großen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auch im Hinblick auf ihre Lieferanten auferlegen. Dabei geht es um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Sanktionen bei der Teilnahme an der öffentlichern Auftragsvergabe enthält der Entwurf nicht mehr. Die Bauindustrie fordert, das deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anzupassen.
Das Mischen wird digital
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Mit dem Vorschlag will die EU-Kommission sicherstellen, dass sowohl der private als auch der öffentliche Sektor international ihren Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung nachkommen. Von der Sorgfaltspflicht sind nach dem Vorschlag der EU-Kommission Gesellschaften ab einer Größe von 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro sowie Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro, wenn sie bestimmten ressourcenintensiven Branchen angehören.
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Nachhaltigkeitsverpflichtung gilt auch für Drittländer
Zudem werden in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten einbezogen. Insgesamt spricht die EU-Kommission von rund 17.000 Unternehmen, die unter das neue europaweite Lieferkettengesetz fallen würden. Verpflichtet werden die Unternehmen dazu zu überprüfen, inwiefern die Herstellung ihrer Waren negative Auswirkungen für Klima und Umwelt haben und ob dabei grundlegende Menschenrechte verletzt werden. Tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen müssen abgestellt oder reduziert werden. Diese Verpflichtung betrifft sie selbst, ihre Tochtergesellschaften und alle weiteren an einem Herstellungsprozess Beteiligten wie zum Beispiel Zulieferer.
Keine Vergabeausschluss bei Verstößen
Lieferkettengesetz für die Baubranche „praxisfern“
Eine Verantwortlichkeit seiner Mitgliedsunternehmen über direkte Vertragspartner hinaus lehne der Verband aber nach wie vor ab, so Müller. Wegen der komplexen Lieferketten in der Bauindustrie sei der Vorschlag der EU-Kommission „unrealistisch und praxisfern“.
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