Bundestariftreuegesetz: BMAS legt drei Verordnungsentwürfe vor
Das seit dem 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz (BTTG) verpflichtet Auftragnehmer bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro netto zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Drei neue Verordnungsentwürfe des BMAS regeln nun das notwendige Kontroll-, Schlichtungs- und Nachweissystem. Sie schaffen das organisatorische Fundament, legen jedoch noch keine konkreten Branchen-Tariflöhne fest.