NRW-Reform: Kommunale Vergaben ohne UVgO
Nordrhein-Westfalen vereinfacht das Vergaberecht für Kommunen und schafft die verpflichtende Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ab. Ziel ist mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und die Möglichkeit, lokale Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.