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Bauindustrie schlägt CO2-Schattenpreis bei Auftragsvergaben vor

Der Klimaschutz soll nach Ansicht der deutschen Bauindustrie zu einem verbindlichen Ziel bei der Planung und Beschaffung von Bauleistungen werden. Bei öffentlichen Ausschreibungen soll nach Vorstellung der Bauindustrie künftig ein Schattenpreis für CO2-Emissionen in die Angebotsbewertung einfließen.

Bauindustrie schlägt CO2-Schattenpreis bei Auftragsvergaben vor
Bei öffentlichen Ausschreibungen soll nach Vorstellung der Bauindustrie künftig ein Schattenpreis für CO2-Emissionen in die Angebotsbewertung einfließen. | Foto: Schüco International KG

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Die Forderung nach einem CO2-Schattenpreis ist Kern eines Impulspapiers, das auf der 2. Nachhaltigkeitskonferenz des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) am 12. Oktober in Berlin präsentiert wurde. Das Papier zielt darauf, bei öffentlichen Auftragsvergaben mehr klimafreundliche Kriterien zu berücksichtigen. So soll die öffentliche Hand dabei unterstützt werden, ihren Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz von 2019 nachzukommen. Vorgestellt wurde das Papier von den HDB-Vizepräsidenten Dr. Matthias Jacob (Implenia) und Tim Lorenz (Vinci/Eurovia). Die Transformation zum klimafreundlichen Bauen gelinge nur, wenn gemeinsam mit der Politik und den öffentlichen Auftraggebern adäquate Rahmenbedingungen geschaffen würden, so Tim Lorenz.

Nur ein Bundesland gibt CO2-Schattenpreis vor

„Es ist wichtig, dass bei öffentlichen Ausschreibungen in Zukunft nicht nur die Bauleistung selbst, sondern auch die durch den Bau beeinflussbaren CO2-Emissionen in Form eines Schattenpreises in die Angebotsbewertung mit einfließen“, so Lorenz. „Der wirtschaftlichste Bieter darf nicht länger der billigste sein.“ Der CO2-Schattenpreis werde im europäischen Ausland bereits erfolgreich angewandt. In Deutschland hat einen verbindlichen Schattenpreis für CO2 bei Bauvorhaben bislang als einziges Bundesland nur Baden-Württemberg im Juni eingeführt. Bei Beschaffungsmaßnahmen des Bundes ist ein CO2-Schattenpreis schon seit dem letzten Jahr vorgeschrieben.

„Der wirtschaftlichste Bieter darf nicht länger der billigste sein. Er muss ein nachhaltiger Bieter sein.“ Tim Lorenz | Foto: Eurovia
„Der wirtschaftlichste Bieter darf nicht länger der billigste sein. Er muss ein nachhaltiger Bieter sein.“ Tim Lorenz | Foto: Eurovia

Nachhaltigkeit als Vergabekriterium für Bieter

Nach Lorenz‘ Worten will die Bauindustrie mit der Forderung nach einem verbindlichen CO2-Preis den Bauunternehmen einen Weg ebnen, um mehr klimaverträgliche Baustoffe und Bauverfahren anbieten zu dürfen. Darunter fallen zum Beispiel „grüner“ Stahl, „grüner“ Beton, Recyclingbaustoffe sowie die Wiederverwendung von Bauteilen. Nachhaltigkeit als Vergabekriterium für Bieter sporne nicht nur die Innovationskraft von Unternehmen an, sondern vermeide auch ruinöse Unterbietungswettbewerbe, die jeglichen Innovationen im Weg stünden, sagte Lorenz.

So stellt sich die Bauindustrie den CO2-Schattenpreis vor

Die Bauindustrie hat dabei genaue Vorstellungen, wie ein solcher CO2-Schattenpreis am Bau funktionieren kann. Die Voraussetzung dafür seien vor allem nachvollziehbare, standardisierte und unbürokratische Nachweise und Abrechnungsverfahren. Bauunternehmen könnten nur für Angaben zur Emissionsreduktion der eigenen Bauleistungen verantwortlich sein, nicht aber für die Emissionen Dritter, wie zum Beispiel aus dem Baustoffbereich, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen – Wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen“. Es wurde von der Rechtsanwaltgesellschaft KPMG erstellt und lässt sich hier downloaden.

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Was ist ein CO2-Schattenpreis?

Als sogenannter Schattenpreis gilt der Preis, der auch soziale Kosten und Nutzen eines Gutes widerspiegelt. Unter CO2-Schattenpreis ist ein rechnerischer Preis entsprechend des Wertes für jede über den Lebenszyklus der Baumaßnahme entstehende Tonne Kohlenstoffdioxid zu verstehen.

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