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Vergaberecht: EU-Parlament will Mittelstand stärken
Das EU-Parlament will mit der Losvergabe den Mittelastand bei öffentlichen Aufträgen stärken. | Foto: European Union 2025 - Source: EP

Die Reform der EU-Vergaberichtlinien nimmt Gestalt an – sehr zur Erleichterung von Baugewerbe und Handwerk. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Bericht beschlossen, der vorsieht, die Losvergabe künftig europaweit zum Regelfall zu machen. Damit sollen große Aufträge grundsätzlich in kleinere Fach- oder Teillose aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Bislang fehlt Vorrang der Losvergabe

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), sieht in den Plänen einen wichtigen Schritt: „Das sind gute Nachrichten aus Brüssel. Die Losvergabe hat sich in Deutschland bewährt und sorgt seit Jahren für fairen Wettbewerb und gute Preise für den Steuerzahler.“ Der bisherige Rechtsrahmen auf EU-Ebene sehe zwar die Möglichkeit der Losaufteilung vor, doch fehle bislang ein echter Vorrang. Der Vorschlag des Parlamentsausschusses greife genau hier an, so Pakleppa, und könnte dem Mittelstand künftig bessere Chancen am Markt verschaffen.

Handwerk lehnt Verpflichtung zur Tarifbindung ab

Auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die Initiative grundsätzlich: „Der Vorrang der Losvergabe ist der Türöffner, damit Handwerksbetriebe öffentliche Aufträge gewinnen können.“ Der kommende Reformvorschlag der EU-Kommission, der für Ende 2026 angekündigt ist, müsse aber unbedingt auf Vereinfachung und Wettbewerb setzen. Zusätzliche Auflagen, wie eine verpflichtende Tarifbindung, könnten Behörden wie Unternehmen überfordern und kleinen Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erheblich erschweren, so Schwannecke.

Nationale Umsetzung bleibt kritisch

Einigkeit herrscht unter den Verbänden darin, dass mögliche Fortschritte in Brüssel nicht durch nationale Regelungen konterkariert werden dürfen. Pakleppa warnt: „Deutschland darf jetzt nicht den Fehler machen, im nationalen Recht gegenzusteuern und die Losvergabe zu schwächen. Es wäre absurd, wenn wir auf europäischer Ebene Fortschritte erzielen und gleichzeitig auf Bundesebene zurückrudern.“ Mit Blick auf die geplanten Infrastrukturinvestitionen mit Mitteln aus dem Sondervermögen haben Bauindustrie und Städtebund eine Flexibilisierung des Vergaberechts gefordert.

Auch Schwannecke verweist auf das Koalitionsversprechen der deutschen Regierung, die Beteiligung kleiner Betriebe zu stärken. Pläne, die nationale Vorrangstellung der Fach- und Teillosvergabe zu beschneiden, stünden im Widerspruch zu diesem Ziel.

So geht es weiter mit der EU-Vergaberechtsreform

Der nun angenommene Bericht des Binnenmarktausschusses ist eine politische Empfehlung an die EU-Kommission. Diese will Ende 2026 einen konkreten Gesetzesentwurf zur Reform der Vergaberichtlinien vorlegen. Erst danach beginnt das offizielle Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat der EU.

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