Bau-Recht
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Infos zum Thema: "Bau-Recht"
Bei Bauverträgen gibt es für Auftragnehmer - das heißt: bauausführende Firmen - viel zu beachten: die Prüfung von Leistungsbeschreibungen, die richtige Abrechnung von Bauleistungen, Vergütungsansprüche, komplizierte Fragen der Haftung und Gewährleistung bei Werkverträgen und Verträgen mit Verbrauchern, die korrekte Durchsetzung von Nachträgen etc.pp.
Wie macht man Mehrkosten bei Verzögerungen geltend? Was ist beim Aufmaß zu beachten? Wie wird der Stundenlohn richtig abgerechnet? Welche Stolperfallen gibt es bei der Bauabnahme? Antworten auf diese und viele weitere rechtliche Fragen finden Sie hier.
Unser Autor Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark von Wietersheim ist spezialisiert auf die Themen Baurecht und Vergaberecht und gibt seinen Beiträgen praktische Hilfestellungen für Beschaffer, Architekten und Ingenieure, Bauherren und vor allem für Bauunternehmer.
Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema Recht am Bau:
- aktuelle Rechtsprechung im Bereich Vergabe und Durchführung von Bauleistungen
- exklusive Beiträge von Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark von Wietersheim
- rechtliche Erläuterungen und praktische Hinweise zu Verträgen nach VOB und BGB
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Top-Themen aus der Bauwirtschaft
Aktuelle Ausschreibung
Weitere Beiträge über Bau-Recht
Mangelbedingten Schadensersatz richtig berechnen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes werden mangelbedingte Schadensersatzansprüche heute anders berechnet als früher. Entscheidend ist die Höhe der Wertminderung. Doch auch weitere Fragen gilt es bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen zu bedenken.
Bauleistungen
Die größten Fallen im Abnahmeprotokoll
Besonders für Auftragnehmer hat die Abnahme viele wichtige und rechtlich positive Folgen. Im Moment der Abnahme selbst können aber noch Fehler passieren. Hier sollte man aufmerksam sein. So erlaubt die neueste Rechtsprechung auch Vertragsänderungen im Abnahmeprotokoll.
Mangelbeseitigung
Neues BGH-Urteil zur Wertberechnung
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Berechnung von Schadensersatz und Minderung gefällt. Die neue Rechtsprechung des BGB betrifft die Fälle, in denen der Auftraggeber einen Mangel nicht beseitigen will oder kann. Für diese Fälle hat die Rechtsprechung erhebliche Auswirkungen.
Unklarheiten in Bauverträgen
Fragen lohnt sich
Auftraggeber und Auftragnehmer sind Vertragspartner im besten Sinn. Die oft langwierige, technisch anspruchsvolle und potentiell konfliktträchtige Zusammenarbeit bei einem Bauvorhaben verlangt von beiden, sich partnerschaftlich und fair zu verhalten. Dies ist nicht nur eine soziale Forderung oder ein Zeichen guter Erziehung, sondern beruht auch auf rechtlichen Gründen.
Bevollmächtigt oder nicht
Wer auf der Baustelle das Sagen hat
Klare Vertretungsverhältnisse auf der Baustelle sind im Interesse des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Denn wenn eine nicht bevollmächtigte Person auf der Baustelle Anweisungen erteilt und damit Kosten auslöst, hat der Auftragnehmer oft große Probleme damit, nicht auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Der Verbraucher-Bauvertrag und das neue Widerrufsrecht
Mit den Vorschriften für einen neuen Typ Werkvertrag, den Bauvertrag i.S.d. § 650a BGB, wurden auch neue Vorschriften für den sogenannten Verbraucherbauvertrag in das BGB eingeführt. Diese gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar geschlossen wurden, und bergen einige Besonderheiten. Vor allem das neue Widerrufsrecht ist zu beachten.
Vertragsänderungen nach dem neuen Bauvertragsrecht
Mit dem 1. Januar 2018 greift für Bauverträge ein neues Kapitel im BGB. Neu sind vor allem spezifische Regelungen für Vertragsänderungen. Dabei gibt es einiges zu beachten, wie diese Regeln zwischen Unternehmern anzuwenden sind.
Bauverträge nach BGB
Abnahme und Abschlag neu geregelt
Die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts beinhalten wichtige Änderungen, die ab Januar 2018 greifen: So wurden die Voraussetzungen für Abschlagsrechnungen erleichtert und die fiktive Abnahme eingeführt. Damit wurden die Handlungsmöglichkeiten des Auftragnehmers deutlich erweitert. Auch bei den Kündigungsmodalitäten gibt es Neuerungen.
Bauverträge nach BGB
Mangelbeseitigung vor der Abnahme
Kann ein Auftraggeber schon vor der Abnahme Mängelansprüche geltend machen oder nicht? Um diese Frage ging es in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wann und wie die Beseitigung eines Mangels gefordert werden kann, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Unklarheiten im Vertrag
Die 1,4-Millionen-Schwachstelle
Verträge und Leistungsbeschreibungen sollten immer möglichst exakt formuliert sein. Schließlich können Unklarheiten im Vertrag richtig teuer werden. Für Auftragnehmer und Auftraggeber gilt, den Vertrag auf Unsicherheiten zu prüfen und das Leistungsverzeichnis richtig zu lesen. Sonst trifft man sich schnell vor Gericht wieder.
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