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Baden-Württemberg plant Feinstaubverordnung

Baden-Württemberg plant als erstes Flächenland die Einführung verbindlicher Regeln für den Immissionsschutz auf Baustellen. Der Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. übt scharfe Kritik an dem Vorhaben: Die Vorschriften seien unverhältnismäßig und würden die Unternehmen finanziell überfordern.

Baden-Württemberg plant Feinstaubverordnung
Nach dem Willen der Landesregierung sollen – wie hier in Berlin – in fünf Städten im Ländle alle älteren Baumaschinen mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden. | Foto: HJS

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Baden-Württemberg will mit der sogenannten Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen die Luftqualität in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung verbessern. Gelten soll die Verordnung ab dem 1. Januar 2016 für alle Baumaschinen mit Dieselmotoren über 18 kW Leistung, und zwar in denjenigen Gemeinden mit Umweltzonen, in denen die Grenzwerte, die die EU schon seit 2005 vorschreibt, noch immer überschritten werden. Derzeit sind dies die Kommunen Stuttgart, Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen und Tübingen. Geplant ist ein stufenweises Inkrafttreten inklusive der Verpflichtung zur Nachrüstung von Rußpartikelfiltern, wenn die Maschinen nicht die Anforderungen erfüllen.

Öffentliche und private Aufträge betroffen

Der Unterschied zur Berliner und Bremer Regelung: Die Landesverordnung soll für sämtliche, also sowohl öffentliche als auch private Baustellen gelten, wenn diese im Geltungsbereich der genannten Luftreinhaltepläne liegen. Außerhalb dieser fünf Gebiete bleibt zunächst alles beim Alten. Allerdings kann sich das schnell ändern. Nämlich dann, wenn in weiteren Städten Baden-Württembergs mit Luftreinhalteplänen, und das sind zurzeit immerhin 27, Grenzwerte überschritten werden; in diesen Gemeinden würde dann auch die Verordnung gelten. Auch die weitere Absenkung von Grenzwerten im Zuge der europäischen Abgasgesetzgebung würde zwangsläufig und schlagartig die Zahl betroffener Städte erhöhen.

Stufenweise Einführung

Von der baden-württembergischen Landesverordnung sind alle Maschinen ab 19 kW Motorleistung betroffen; sie setzt damit deutlich niedriger an als die EU-Abgasstufen. Für Maschinen von 19 bis 37 kW Leistung gilt von Juli 2016 an als Mindestanforderung die EU-Stufe IIIA, ältere Maschinen müssen mit einem Partikelminderungssystem, sprich: einem Filter nachgerüstet sein. Ab 1. Januar 2019 müssen auch die Stufe-IIIA-Maschinen mit einem Partikelfilter nachgerüstet sein.

Für Maschinen mit mehr als 37 kW Leistung gilt ab 1. Juli 2016 die Stufe IIIB. Maschinen, die nicht diese Abgasstufe erfüllen, müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet sein. Maschinen mit mehr als 56 kW Leistung müssen ein halbes Jahr später, ab dem 1. Januar 2017 sogar die Abgasstufe IV erfüllen, ältere mit einem Filter nachgerüstet werden.

Grundsätzlich gilt also: Für das Inverkehrbringen wird die für die jeweilige Leistungsklasse aktuell geltende Abgasreinigungsstufe gefordert. Maschinen älterer Stufen müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.

RAin Christine Köneke leitet die Abteilung Wirtschafts- und Baurecht im Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. | Foto: Bauwirtschaft Baden-Württemberg
RAin Christine Köneke leitet die Abteilung Wirtschafts- und Baurecht im Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. | Foto: Bauwirtschaft Baden-Württemberg

Viele Kritikpunkte

Dass bald auch alle Kleinmaschinen mit 19 bis 37 kW Leistung den für Neumaschinen geltenden Abgasstandard erfüllen sollen, ruft Kritik der Bauwirtschaft Baden-Württemberg hervor. Sie würden zwar einen großen Anteil am Maschinenpark der Unternehmen ausmachen, hätten aber oft nur geringe Laufzeiten und trügen folglich nur in geringem Maße zur Luftverschmutzung bei. „Der Aufwand und die Kosten einer Nachrüstung sind im Verhältnis zu den Einsparpotenzialen unseres Erachtens unverhältnismäßig hoch“, sagt Christine Köneke, Expertin für Wirtschafts- und Baurecht im Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. Weil die Kleinmaschinen mit in die Haftung genommen werden sollen, kann nach Auffassung des Verbands auch die Stufenregelung ihre beabsichtigte Entlastungswirkung für die Betriebe nicht entfalten.

Kritik äußert der Verband auch am Zeitplan für die Umsetzung der Verordnung. „Der angedachte Zeitplan ist nach unserer Auffassung deutlich zu kurz bemessen“, sagt Köneke. „Die Landesverordnung macht erhebliche, ungeplante Investitionen in den Maschinenpark notwendig, die zum Teil mehr als das doppelte des Jahresüberschusses betragen. Folglich erscheint eine Übergangsfrist von lediglich einem Jahr als nicht angemessen.“

Ausnahmen ja, aber nicht für alle

Damit nicht genug der Kritik: Auch die geplante Quotenregelung, mit der die Belastungen für die Unternehmen etwas abgefedert werden sollen, stößt beim Verband auf wenig Gegenliebe. Nach den Vorstellungen des Verkehrsministeriums soll die zuständige Behörde auf Baustellen mit vier oder mehr Baumaschinen Ausnahmen erteilen können. Demnach müssten 2016 zumindest 80 Prozent der dort eingesetzten Maschinen die Anforderungen erfüllen; 2017 stiege dieser Anteil auf 90 Prozent, 2018 auf 95 Prozent. 2019, mit Inkrafttreten der Abgasstufe V, müssten dann sämtliche Maschinen den Anforderungen genügen.

Köneke hält diese Quotenregelung insbesondere im Straßen- und Leitungsbau für problematisch: „Bei kleineren Reparaturarbeiten, die zumal noch sehr kurzfristig erfolgen müssen, muss in den betroffenen Gebieten gewährleistet sein, dass ein entsprechend nachgerüsteter oder moderner Maschinenpark zur Verfügung steht. Es liegt insofern die Befürchtung nahe, dass gerade kleinere Betriebe Jahresbauverträge nicht mehr ohne weiteres bedienen können.“

Auf „hot spots“ beschränken

Grundsätzliche Bedenken hat die Bauwirtschaft auch in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit des vorgenommenen Eingriffs. So liegen nicht in allen Bereichen der fünf genannten Gebiete Grenzwertüberschreitungen vor. Betroffen sind lediglich sogenannte hot spots mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wie beispielsweise „Stuttgart Am Neckartor“, „Reutlingen Lederstraße Ost“ und „Markgröningen Grabenstraße“. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg fordert daher, die geplante Regelung auf diese hot spots zu beschränken, zumal bekannt sei, dass die Emissionen der Baumaschinen in Bezug auf die städtische Hintergrundbelastung lediglich zwei Prozent betrügen.

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Einen ausführlichen Artikel zum Thema lesen Sie auch im aktuellen B_I baumagazin (Ausgabe 6+7/2015).

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