Baden-Württemberg plant Feinstaubverordnung
Baden-Württemberg plant als erstes Flächenland die Einführung verbindlicher Regeln für den Immissionsschutz auf Baustellen. Der Verband Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. übt scharfe Kritik an dem Vorhaben: Die Vorschriften seien unverhältnismäßig und würden die Unternehmen finanziell überfordern.
Das Mischen wird digital
Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.
Öffentliche und private Aufträge betroffen
Der Unterschied zur Berliner und Bremer Regelung: Die Landesverordnung soll für sämtliche, also sowohl öffentliche als auch private Baustellen gelten, wenn diese im Geltungsbereich der genannten Luftreinhaltepläne liegen. Außerhalb dieser fünf Gebiete bleibt zunächst alles beim Alten. Allerdings kann sich das schnell ändern. Nämlich dann, wenn in weiteren Städten Baden-Württembergs mit Luftreinhalteplänen, und das sind zurzeit immerhin 27, Grenzwerte überschritten werden; in diesen Gemeinden würde dann auch die Verordnung gelten. Auch die weitere Absenkung von Grenzwerten im Zuge der europäischen Abgasgesetzgebung würde zwangsläufig und schlagartig die Zahl betroffener Städte erhöhen.
Stufenweise Einführung
Von der baden-württembergischen Landesverordnung sind alle Maschinen ab 19 kW Motorleistung betroffen; sie setzt damit deutlich niedriger an als die EU-Abgasstufen. Für Maschinen von 19 bis 37 kW Leistung gilt von Juli 2016 an als Mindestanforderung die EU-Stufe IIIA, ältere Maschinen müssen mit einem Partikelminderungssystem, sprich: einem Filter nachgerüstet sein. Ab 1. Januar 2019 müssen auch die Stufe-IIIA-Maschinen mit einem Partikelfilter nachgerüstet sein.
Für Maschinen mit mehr als 37 kW Leistung gilt ab 1. Juli 2016 die Stufe IIIB. Maschinen, die nicht diese Abgasstufe erfüllen, müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet sein. Maschinen mit mehr als 56 kW Leistung müssen ein halbes Jahr später, ab dem 1. Januar 2017 sogar die Abgasstufe IV erfüllen, ältere mit einem Filter nachgerüstet werden.
Grundsätzlich gilt also: Für das Inverkehrbringen wird die für die jeweilige Leistungsklasse aktuell geltende Abgasreinigungsstufe gefordert. Maschinen älterer Stufen müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.