Bundes-Tariftreuegesetz: Neue Vergaberegeln für Bundesaufträge verabschiedet
Der Bundestag hat das erste Bundes-Tariftreuegesetz verabschiedet. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen nach Tarif zu bezahlen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen wollen. Nach monatelangem Streit haben Union und SPD sich auf ein Tariftreuegesetz geeinigt, das die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes neu regelt, so berichtet das Handelsblatt. Damit sollen künftig nur Unternehmen mit tariflichen Arbeitsbedingungen Chancen auf Staatsaufträge haben.