Bürokratieabbau beim Lieferkettengesetz: Berichtspflicht soll entfallen
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, die Unternehmen von bürokratischen Berichtspflichten entlasten und Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen vorsehen soll – ohne dabei die Menschenrechtsstandards zu senken.

Am 3. September 2025 fasste das Bundeskabinett einen wichtigen Beschluss zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – um die Anforderungen für Unternehmen zu verringern und zugleich die Menschenrechte zu wahren.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!


Was ist bei der Reform des Lieferkettengesetzes geplant?
Die bisher verpflichtende Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird abgeschafft – ein Entlastungsschritt für Unternehmen. Bußgelder sollen künftig nur bei schweren Verstößen verhängt werden. Die Menschenrechtsstandards bleiben dabei unverändert erhalten
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig umsetzt. Zugleich werde der Einsatz gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitsausbeutung nicht geschwächt.
Weiteres Vorgehen
Die Reform gilt solange, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht überführt wird. In der Übergangsphase soll sie nicht nur Unternehmenslasten senken, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft stärken.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbaren
Deutschland steht zudem in Verhandlungen über die EU-Richtlinie – und unterstützt dort zugleich ein ambitioniertes Bürokratiereduktionsziel sowie den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten.
Quelle: Bundesregierung | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.
