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Bürokratieabbau beim Lieferkettengesetz: Berichtspflicht soll entfallen

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, die Unternehmen von bürokratischen Berichtspflichten entlasten und Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen vorsehen soll – ohne dabei die Menschenrechtsstandards zu senken.

Zur Entlastung von Unternehmen soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abgeschafft werden.
Zur Entlastung von Unternehmen soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abgeschafft werden.

Am 3. September 2025 fasste das Bundeskabinett einen wichtigen Beschluss zur Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – um die Anforderungen für Unternehmen zu verringern und zugleich die Menschenrechte zu wahren.

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Was ist bei der Reform des Lieferkettengesetzes geplant?

Die bisher verpflichtende Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird abgeschafft – ein Entlastungsschritt für Unternehmen. Bußgelder sollen künftig nur bei schweren Verstößen verhängt werden. Die Menschenrechtsstandards bleiben dabei unverändert erhalten

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig umsetzt. Zugleich werde der Einsatz gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitsausbeutung nicht geschwächt.

Weiteres Vorgehen

Die Reform gilt solange, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht überführt wird. In der Übergangsphase soll sie nicht nur Unternehmenslasten senken, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft stärken.

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Deutschland steht zudem in Verhandlungen über die EU-Richtlinie – und unterstützt dort zugleich ein ambitioniertes Bürokratiereduktionsziel sowie den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten.

Quelle: Bundesregierung | B_I MEDIEN


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