Vereine profitieren: Niedersachsen vereinfacht EU-Förderanträge durch ELER-Reform
Das niedersächsische Kabinett hat eine Novelle des ELER-Fördergesetzes beschlossen, die den bürokratischen Aufwand für kleine Vereine reduziert. Künftig müssen sie bei Anträgen im Unterschwellenbereich nicht mehr alle Vergabevorschriften anwenden – ein wichtiger Schritt für mehr unkomplizierte EU-Förderung im ländlichen Raum.

Das Kabinett der Landesregierung hat den Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes verabschiedet. Ziel ist, den Zugang zu EU-Mitteln zu erleichtern, insbesondere für kleinere Vereine, die bislang durch komplexe Vergabe- und Wettbewerbsvorgaben belastet waren.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Was ändert sich durch die ELER-Novelle konkret?
- Bei Anträgen unter den EU-Schwellenwerten entfällt künftig die Pflicht, bestimmte Normen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) anzuwenden.
- Der Verwaltungsaufwand in den Bewilligungsstellen wird reduziert.
- Die EU-Schwellenwerte, ab denen umfangreichere Verfahren gelten, werden alle zwei Jahre angepasst. Derzeit gelten z. B. für Bauaufträge öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber 5,538 Mio. Euro (zzgl. MwSt.) und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber 221.000 Euro (zzgl. MwSt.). Bei Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern liegt der Schwellenwert derzeit bei 443.000 Euro (zzgl. MwSt.)
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont, dass mit der Reform Bürokratie abgebaut und der Zugang zu Fördermitteln gerade für kleinere Vereine erleichtert werden soll.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!


Damit stellt das Land sicher, dass EU-Mitteleinsatz im ländlichen Raum wirkungsvoller und zügiger erfolgen kann.
Der Entwurf muss nun im Landtag beraten und beschlossen werden. Ziel ist es, mit der neuen Rechtslage auch kleinen Vereinen eine realistische Chance zu geben, Fördermittel leichter zu beantragen und Projekte schneller umzusetzen.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.
