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Thüringen: Vereinfachte Vergabeverfahren und erhöhte Schwellenwerte

Zum 28. März 2025 ist in Thüringen eine neue Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Regelung von 2021 und zielt darauf ab, Vergabeverfahren effizienter und unbürokratischer zu gestalten sowie die Wirtschaft zu stärken.

Thüringen modernisiert Vergaberecht: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für öffentliche Aufträge
Thüringen modernisiert Vergaberecht: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für öffentliche Aufträge

Thüringen hat sein Vergaberecht neu aufgestellt: Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) zum 28. März 2025 ersetzt das Land die bisherige Regelung aus dem Jahr 2021. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren effizienter zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und die Wirtschaft zu beleben.

Höhere Wertgrenzen

Ein zentrales Element der neuen Vorschrift ist die deutliche Anhebung der Schwellenwerte, unterhalb derer vereinfachte oder formlose Vergaben möglich sind:

Direktvergaben sind künftig bis 30.000 Euro (Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen) bzw. 75.000 Euro (Bauleistungen) erlaubt.

Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bei Bauleistungen sind nun bis 1 Million Euro möglich.

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten die neuen Grenzen bis zum EU-Schwellenwert von 221.000 Euro – ein klares Signal für mehr Flexibilität und Anpassung an Marktentwicklungen.

Vereinfachungen bei Nachweisen und Dokumentation

Auch bei der Dokumentation und Angebotsauswahl gibt es Erleichterungen:

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Preisvergleiche bis 50.000 Euro dürfen künftig auf Basis von Online-Portalen, Katalogen oder Preisvergleichsdiensten durchgeführt werden.

Bieter müssen Nachweise nur noch auf Verlangen vorlegen – Auch bei der Dokumentation und Angebotsauswahl gibt es Erleichterungen:

Preisvergleiche bis 50.000 Euro dürfen künftig auf Basis von Online-Portalen, Katalogen oder Preisvergleichsdiensten durchgeführt werden.

Bei begründeten Zweifeln an den gemachten Eigenerklärungen, müssen Bieter Nachweise auf Verlangen vorlegen.

Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Die neue ThürVVöA will insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, die neuen Spielräume aktiv zu nutzen und die Verfahren schlanker zu gestalten.umsetzen. Eine Verpflichtung kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Bundesrechtliche Vorgaben bleiben bestehen

Unverändert bleiben bundesgesetzliche Pflichten, etwa die Meldung von Aufträgen über 25.000 Euro an das Statistische Bundesamt sowie die Abfrage beim Wettbewerbsregister ab einem Auftragswert von 30.000 Euro netto.

Begleitend stellt das Thüringer Wirtschaftsministerium Anwendungshinweise sowie ein Hinweisblatt zur elektronischen Kommunikation bereit. Die vollständige Verwaltungsvorschrift und weitere Unterlagen sind online verfügbar.

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🠮 Hier können Sie das Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum lesen.

Quelle: wirtschaft.thueringen.de | B_I MEDIEN


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