Sachsen-Anhalt: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft
Sachsen-Anhalt hat das landeseigene Tariftreue- und Vergabegesetz aktualisiert. Damit soll die öffentliche Auftragsvergabe in Sachsen-Anhalt einfacher, schneller und mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) hat auf Initiative von Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister entscheidend an der Neufassung beigetragen.
Mit der Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes setzt das Land Sachsen-Anhalt auf mehr Klarheit und Flexibilität im Vergabeverfahren. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde neu gefasst: Künftig gilt es nur noch für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte; freiberufliche Leistungen sind vollständig ausgenommen.
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Die Schwellenwerte bleiben zwar bestehen, sollen jedoch künftig regelmäßig an Preis- und Inflationsentwicklungen angepasst werden. Zudem werden kleinere Auftragsbestandteile, die maximal 20 Prozent des Gesamtvolumens umfassen, nicht mehr vom Gesetz erfasst. Dies soll die Losvergabe stärken und die Teilnahme kleinerer Unternehmen sichern.
Dazu werden auch die bestehenden Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren angehoben. Direktaufträge sollen bis 100.000 Euro möglich sein, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben bis zur EU-Schwelle. Bei Bauleistungen wird die Grenze für freihändige Vergaben auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Diese lag bisher bei 150.000 Euro.
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Weniger BĂĽrokratie fĂĽr kleinere und mittlere Unternehmen
Die Reform des Vergabegesetzes soll Verfahren spürbar vereinfachen. Unternehmen – besonders kleine und regionale Anbieter – profitieren von klareren Regeln, ausgenommenen Kleinlosen und erweiterten einfachen Vergabeverfahren.
Nachweise müssen nur noch von Bietern mit realistischen Zuschlagschancen vorgelegt werden, was Aufwand reduziert. Vergabestellen erhalten mehr Ermessensspielraum, und behebbare Formfehler führen nicht mehr automatisch zum Ausschluss. Ein neues Stufenmodell ersetzt pauschale Sanktionen und ermöglicht Nachbesserungen. Die Losvergabe wird gestärkt, wodurch sich kleinere Unternehmen gezielter beteiligen können.
Tariftreue und Mindestentgelte bleiben bestehen, werden aber durch standardisierte Formulare einfacher nachzuweisen. FĂĽr sehr kurzfristige Leistungen und reine Lieferungen gelten Ausnahmen, um BĂĽrokratie weiter abzubauen.
Insgesamt soll die Reform dazu beitragen, Vergabeverfahren effizienter zu gestalten, Investitionen zu beschleunigen und Angebote insbesondere für mittelständische Betriebe attraktiver zu machen.
Quelle: sachsen-anhalt.de | B_I MEDIEN
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