Arbeitshilfe: Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im September eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die zeigt, wie öffentliche Auftraggeber Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft systematisch in ihre Beschaffungsprozesse integrieren können.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Bedarfsträger*innen und Beschaffende in Bund, Ländern und Kommunen. Sie erläutert die rechtlichen Grundlagen – darunter das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der Bevorzugungspflicht nach § 45.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Drei Hebel für mehr Nachhaltigkeit
- Im Mittelpunkt stehen drei Themenfelder, die besonders große Wirkung entfalten:
- Klimafreundliche Produkte: Kriterien für niedrige Emissionen im gesamten Lebenszyklus.
- Langlebige Produkte: Anforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Ersatzteilversorgung.
- Instandgesetzte Produkte: Refurbished Geräte oder Möbel als kostengünstige und ressourcenschonende Alternative.
Nachhaltigkeit entlang des gesamten Beschaffungsprozesses
Von der Bedarfsermittlung über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis hin zur Angebotsbewertung und Auftragsausführung zeigt die Arbeitshilfe praxisnahe Handlungsmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben:
- Der Einsatz des LCC-CO₂-Tools ermöglicht die Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO₂-Emissionen.
- Zuschlagskriterien können künftig stärker auf produktbezogene CO₂-Bilanzen (PCFs) und Umweltproduktdeklarationen (EPDs) abstellen.
- Auftragsausführungsbedingungen können etwa umweltfreundliche Transporte, Rücknahmepflichten oder Berichterstattung über Emissionen enthalten.
Gestaltungsspielraum nutzen
Die Arbeitshilfe verdeutlicht: Neben klaren gesetzlichen Anforderungen haben öffentliche Beschaffer*innen erhebliche Spielräume, um durch ihre Kaufentscheidungen Märkte in Richtung Klimaschutz und Ressourcenschonung zu lenken. Wer Beschaffung strategisch nutzt, kann einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klima- und Kreislaufwirtschaftsziele leisten.
Als praxisnahe Unterstützung findet man im Anhang eine Übersicht zu zehn Produktgruppen – von Möbeln über IT-Geräte bis hin zu Fahrzeugen – samt relevanter Gütezeichen, Leitfäden und Spezifikationen.
Die Arbeitshilfe benennt auch Hindernisse – wie fehlende Standards bei CO₂-Bilanzen oder die eingeschränkte Marktverfügbarkeit von instandgesetzten Produkten. Gleichzeitig macht sie deutlich: Öffentliche Beschaffung hat erhebliche Gestaltungsmacht. Wer diesen Spielraum strategisch nutzt, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch Märkte in Richtung Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft lenken.
Quelle: Umweltbundesamt | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.
