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Arbeitshilfe: Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im September eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die zeigt, wie öffentliche Auftraggeber Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft systematisch in ihre Beschaffungsprozesse integrieren können.

Die kürzlich veröffentlichte Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes zeigt öffentlichen Auftraggebern auf, wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in Ausschreibungen noch mehr berücksichtigt werden kann.
Die kürzlich veröffentlichte Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes zeigt öffentlichen Auftraggebern auf, wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in Ausschreibungen noch mehr berücksichtigt werden kann.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Bedarfsträger*innen und Beschaffende in Bund, Ländern und Kommunen. Sie erläutert die rechtlichen Grundlagen – darunter das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der Bevorzugungspflicht nach § 45.

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Drei Hebel für mehr Nachhaltigkeit

  • Im Mittelpunkt stehen drei Themenfelder, die besonders große Wirkung entfalten:
  • Klimafreundliche Produkte: Kriterien für niedrige Emissionen im gesamten Lebenszyklus.
  • Langlebige Produkte: Anforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Ersatzteilversorgung.
  • Instandgesetzte Produkte: Refurbished Geräte oder Möbel als kostengünstige und ressourcenschonende Alternative.

Nachhaltigkeit entlang des gesamten Beschaffungsprozesses

Von der Bedarfsermittlung über die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis hin zur Angebotsbewertung und Auftragsausführung zeigt die Arbeitshilfe praxisnahe Handlungsmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben:

  • Der Einsatz des LCC-CO₂-Tools ermöglicht die Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO₂-Emissionen.
  • Zuschlagskriterien können künftig stärker auf produktbezogene CO₂-Bilanzen (PCFs) und Umweltproduktdeklarationen (EPDs) abstellen.
  • Auftragsausführungsbedingungen können etwa umweltfreundliche Transporte, Rücknahmepflichten oder Berichterstattung über Emissionen enthalten.

Gestaltungsspielraum nutzen

Die Arbeitshilfe verdeutlicht: Neben klaren gesetzlichen Anforderungen haben öffentliche Beschaffer*innen erhebliche Spielräume, um durch ihre Kaufentscheidungen Märkte in Richtung Klimaschutz und Ressourcenschonung zu lenken. Wer Beschaffung strategisch nutzt, kann einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klima- und Kreislaufwirtschaftsziele leisten.

Als praxisnahe Unterstützung findet man im Anhang eine Übersicht zu zehn Produktgruppen – von Möbeln über IT-Geräte bis hin zu Fahrzeugen – samt relevanter Gütezeichen, Leitfäden und Spezifikationen.

Die Arbeitshilfe benennt auch Hindernisse – wie fehlende Standards bei CO₂-Bilanzen oder die eingeschränkte Marktverfügbarkeit von instandgesetzten Produkten. Gleichzeitig macht sie deutlich: Öffentliche Beschaffung hat erhebliche Gestaltungsmacht. Wer diesen Spielraum strategisch nutzt, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch Märkte in Richtung Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft lenken.

🠮 Die Arbeitshilfe "Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung" können Sie hier herunterladen.

Quelle: Umweltbundesamt | B_I MEDIEN


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