Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz

Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Künftig sollen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, bei denen die eingesetzten Beschäftigten mindestens nach geltenden Tarifbedingungen bezahlt werden.

Die Vergaben des Bundes sollen ab einem bestimmten Auftragswert nur noch an Tarifbedingungen geknüpft werden.
Die Vergaben des Bundes sollen ab einem bestimmten Auftragswert nur noch an Tarifbedingungen geknüpft werden.

Im November 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes beschlossen. Ziel: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach einem repräsentativen Tarifvertrag zahlen. Bisher konnten Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind, durch niedrigere Personalkosten günstigere Angebote abgeben und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das Bundestariftreuegesetz setzt diesen Missstand außer Kraft und sorgt für gleiche Bedingungen – unabhängig von der tatsächlichen Tarifbindung.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Details des Tariftreuegesetz

Mit dem Tariftreuegesetz wird ein Bundestariftreuegesetz als neues Stammgesetz eingeführt:

  • Verbindliche Tariftreue: Auftragnehmer müssen ihre Beschäftigten nach einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen entlohnen.
  • Geltungsschwelle: Die Regelung tritt ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von mindestens 50.000 € in Kraft
  • Weiteres Verfahren: Nach dem Kabinettsbeschluss wird das Gesetz im Bundestag beraten und soll noch 2025 verabschiedet werden. Es bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates.

Das Gesetz sieht vor, dass Tariftreueversprechen als eine einfache und unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren eingereicht werden können.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper