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Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz

Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Künftig sollen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, bei denen die eingesetzten Beschäftigten mindestens nach geltenden Tarifbedingungen bezahlt werden.

Die Vergaben des Bundes sollen ab einem bestimmten Auftragswert nur noch an Tarifbedingungen geknüpft werden.
Die Vergaben des Bundes sollen ab einem bestimmten Auftragswert nur noch an Tarifbedingungen geknüpft werden.

Im November 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes beschlossen. Ziel: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach einem repräsentativen Tarifvertrag zahlen. Bisher konnten Unternehmen, die nicht tariflich gebunden sind, durch niedrigere Personalkosten günstigere Angebote abgeben und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das Bundestariftreuegesetz setzt diesen Missstand außer Kraft und sorgt für gleiche Bedingungen – unabhängig von der tatsächlichen Tarifbindung.

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Details des Tariftreuegesetz

Mit dem Tariftreuegesetz wird ein Bundestariftreuegesetz als neues Stammgesetz eingeführt:

  • Verbindliche Tariftreue: Auftragnehmer müssen ihre Beschäftigten nach einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen entlohnen.
  • Geltungsschwelle: Die Regelung tritt ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von mindestens 50.000 € in Kraft
  • Weiteres Verfahren: Nach dem Kabinettsbeschluss wird das Gesetz im Bundestag beraten und soll noch 2025 verabschiedet werden. Es bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates.

Das Gesetz sieht vor, dass Tariftreueversprechen als eine einfache und unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren eingereicht werden können.

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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | B_I MEDIEN


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