Bundesrat billigt Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen
Am 26. September 2025 haben die Länder in der Bundesratsitzung das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ,Infrastruktur und Klimaneutralität´ zugestimmt. Damit ist die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ beschlossen. Die Mittel sollen gezielt in Zukunftsbereiche wie Energie, Verkehr und Digitalisierung fließen. Dies hat auch Auswirkungen auf die öffentliche Auftragsvergabe.
Investitionsschub für Länder und Kommunen
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LKIFG) ist die Grundlage für die Verteilung des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens geschaffen. Das Sondervermögen, das im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht wurde, soll Länder und Kommunen bei zentralen Investitionen in die klimaneutrale Transformation und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur unterstützen.
Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt – ein Drittel orientiert sich an der Bevölkerungszahl, zwei Drittel am Steueraufkommen. Die Länder sind für die Umsetzung und Weiterleitung an Kommunen verantwortlich.
Förderfähige Bereiche
Die Gelder dürfen laut Bundesrat in folgende Sektoren fließen:
- Bevölkerungsschutz
- Verkehrsinfrastruktur
- Krankenhauswesen und Pflege
- Energieversorgung
- Bildung und Betreuung
- Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Digitalisierung
Diese Investitionsfelder decken zentrale Zukunftsthemen ab – und bieten zugleich enorme Potenziale für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
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Die Beschlüsse des Bundesrats bedeuten eine deutliche Ausweitung der öffentlichen Vergabetätigkeit in den kommenden Jahren. Insbesondere Bau-, Energie- und Digitalisierungsprojekte werden in großem Umfang ausgeschrieben werden müssen.
Nächste Schritte
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist der Weg frei für die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz gilt ab dem Tag nach seiner Verkündung.
Quelle: Vergabeblog | B_I MEDIEN
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