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Sachsen modernisiert Straßenbaugesetz

Die sächsische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau und Instandhaltung der Straßeninfrastruktur – mit einem klaren Fokus auf schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine effizientere Vergabe.

"Die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes ist ein klares Zeichen für mehr Tempo bei der Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit Sanierungsprojekte bei Straßen, Brücken und Stützmauern schneller umgesetzt, eine Reihe von Radwegen einfacher geplant und Mobilfunknetze zügiger ausgebaut werden können," so Verkehrsministerin Regina Kraushaar.
"Die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes ist ein klares Zeichen für mehr Tempo bei der Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit Sanierungsprojekte bei Straßen, Brücken und Stützmauern schneller umgesetzt, eine Reihe von Radwegen einfacher geplant und Mobilfunknetze zügiger ausgebaut werden können," so Verkehrsministerin Regina Kraushaar.

Weniger Bürokratie bei Sanierungen

Künftig sollen zahlreiche Maßnahmen an Staats- und Kreisstraßen – etwa Brückenersatzneubauten oder der Bau von Radwegen – ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können. Das soll Planungszeiten deutlich verkürzen und Bauvorhaben beschleunigen.

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Erleichterte Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Ein zentrales Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Vergabeprozesse für Straßenbauprojekte effizienter zu gestalten. Durch den Wegfall formaler Planungshürden wird der Einstieg in Vergabeverfahren vereinfacht – das spart Zeit und senkt die Einstiegshürden für potenzielle Bieter, insbesondere mittelständische Bauunternehmen.

Zudem sollen klarere Regelungen für den Wechsel der Baulastträger eingeführt werden: Einmalige Pauschalzahlungen ersetzen künftig langwierige Nachverhandlungen und schaffen Planungs- und Kostensicherheit für Kommunen und Bauverwaltungen.

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Planungsrecht wird flexibler

Die Geltungsdauer bereits erlassener Planfeststellungsbeschlüsse kann in Zukunft verlängert werden, was kostspielige Neuverfahren vermeidet. Das erhöht die Flexibilität für Behörden und verbessert die Grundlage für langfristige Bauverträge.

Bessere Bedingungen für digitalen Ausbau

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Erleichterung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur vor: Das bisherige Anbauverbot entlang von Staats- und Kreisstraßen wird aufgehoben, um etwa Mobilfunkmasten schneller und unkomplizierter errichten zu können – ein Pluspunkt für Telekommunikationsunternehmen und die Netzabdeckung im ländlichen Raum.

Mehr Transparenz für Bürger und Unternehmen

Straßen- und Bestandsverzeichnisse sollen künftig einfacher öffentlich einsehbar sein. Das schafft mehr Transparenz über den Status öffentlicher Straßen und verbessert die Informationslage für Bürger sowie für Unternehmen, die an Ausschreibungen interessiert sind.

Nächste Schritte: Landtag entscheidet im Sommer 2025

Nach dem jetzt gestarteten Anhörungsverfahren soll der Gesetzentwurf im Sommer 2025 in den Sächsischen Landtag eingebracht werden. Verkehrsministerin Regina Kraushaar sieht darin einen wichtigen Schritt zur zukunftsfesten Ausgestaltung der sächsischen Verkehrsinfrastruktur – und zu mehr Tempo bei öffentlichen Bauvorhaben.

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Quelle: Mediaservice Sachsen | B_I MEDIEN


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