Sachsen modernisiert Straßenbaugesetz
Die sächsische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau und Instandhaltung der Straßeninfrastruktur – mit einem klaren Fokus auf schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine effizientere Vergabe.

Weniger Bürokratie bei Sanierungen
Künftig sollen zahlreiche Maßnahmen an Staats- und Kreisstraßen – etwa Brückenersatzneubauten oder der Bau von Radwegen – ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können. Das soll Planungszeiten deutlich verkürzen und Bauvorhaben beschleunigen.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Erleichterte Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Ein zentrales Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Vergabeprozesse für Straßenbauprojekte effizienter zu gestalten. Durch den Wegfall formaler Planungshürden wird der Einstieg in Vergabeverfahren vereinfacht – das spart Zeit und senkt die Einstiegshürden für potenzielle Bieter, insbesondere mittelständische Bauunternehmen.
Zudem sollen klarere Regelungen für den Wechsel der Baulastträger eingeführt werden: Einmalige Pauschalzahlungen ersetzen künftig langwierige Nachverhandlungen und schaffen Planungs- und Kostensicherheit für Kommunen und Bauverwaltungen.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbaren
Planungsrecht wird flexibler
Die Geltungsdauer bereits erlassener Planfeststellungsbeschlüsse kann in Zukunft verlängert werden, was kostspielige Neuverfahren vermeidet. Das erhöht die Flexibilität für Behörden und verbessert die Grundlage für langfristige Bauverträge.
Bessere Bedingungen für digitalen Ausbau
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Erleichterung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur vor: Das bisherige Anbauverbot entlang von Staats- und Kreisstraßen wird aufgehoben, um etwa Mobilfunkmasten schneller und unkomplizierter errichten zu können – ein Pluspunkt für Telekommunikationsunternehmen und die Netzabdeckung im ländlichen Raum.
Mehr Transparenz für Bürger und Unternehmen
Straßen- und Bestandsverzeichnisse sollen künftig einfacher öffentlich einsehbar sein. Das schafft mehr Transparenz über den Status öffentlicher Straßen und verbessert die Informationslage für Bürger sowie für Unternehmen, die an Ausschreibungen interessiert sind.
Nächste Schritte: Landtag entscheidet im Sommer 2025
Nach dem jetzt gestarteten Anhörungsverfahren soll der Gesetzentwurf im Sommer 2025 in den Sächsischen Landtag eingebracht werden. Verkehrsministerin Regina Kraushaar sieht darin einen wichtigen Schritt zur zukunftsfesten Ausgestaltung der sächsischen Verkehrsinfrastruktur – und zu mehr Tempo bei öffentlichen Bauvorhaben.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!


Quelle: Mediaservice Sachsen | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.
