Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Niedersachsen: Entwurf für NTVergG-Novelle

Das niedersächsische Landeskabinett hat eine Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Wertgrenzenverordnung beschlossen. Der entsprechende Entwurf zur Novelle wurde freigegeben. Ziel ist es, faire Löhne zu sichern und die Vergabeverfahren zu vereinfachen.

Niedersachsen plant eine Reform beim Tariftreue- und Vergabegesetz: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch bei Einhaltung des Tariflohns vergeben werden.
Niedersachsen plant eine Reform beim Tariftreue- und Vergabegesetz: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch bei Einhaltung des Tariflohns vergeben werden.

Das niedersächsische Landeskabinett hat eine Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Wertgrenzenverordnung beschlossen. Ziel ist es, faire Löhne zu sichern und die Vergabeverfahren zu vereinfachen.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Tarifbindung wird Pflicht

Künftig sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tarifgebundene Löhne zahlen. Eine neue Landeskontrollstelle soll die Einhaltung überwachen. Im ÖPNV wird zudem ein verpflichtender Personalübergang bei Betreiberwechseln eingeführt, um Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.

Erhöhung der Wertgrenzen und Vereinfachung für Schulen und Kommunen

Die Wertgrenzen für Direktvergaben werden deutlich angehoben: auf 20.000 Euro für allgemeine Aufträge und bis zu 100.000 Euro speziell für Schulen. Damit sollen Bürokratie abgebaut und Verwaltungsaufgaben erleichtert werden – etwa bei Klassenfahrten oder oder anderen Schulaktionen. Zudem soll die Erhöhung der Wertgrenzen auch zu einer erheblichen Entlastung führen.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Wirtschaftsminister Olaf Lies sagte dazu: "Mit der Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes setzen wir ein klares Signal: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten fair bezahlen – das heißt konkret: nach Tarif. Der Grundsatz ‚Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit‘ wird damit zur verbindlichen Leitlinie für das öffentliche Beschaffungswesen in Niedersachsen."

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper