Niedersachsen: Entwurf für NTVergG-Novelle
Das niedersächsische Landeskabinett hat eine Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Wertgrenzenverordnung beschlossen. Der entsprechende Entwurf zur Novelle wurde freigegeben. Ziel ist es, faire Löhne zu sichern und die Vergabeverfahren zu vereinfachen.

Das niedersächsische Landeskabinett hat eine Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und der Wertgrenzenverordnung beschlossen. Ziel ist es, faire Löhne zu sichern und die Vergabeverfahren zu vereinfachen.
Tarifbindung wird Pflicht
Künftig sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tarifgebundene Löhne zahlen. Eine neue Landeskontrollstelle soll die Einhaltung überwachen. Im ÖPNV wird zudem ein verpflichtender Personalübergang bei Betreiberwechseln eingeführt, um Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.
Erhöhung der Wertgrenzen und Vereinfachung für Schulen und Kommunen
Die Wertgrenzen für Direktvergaben werden deutlich angehoben: auf 20.000 Euro für allgemeine Aufträge und bis zu 100.000 Euro speziell für Schulen. Damit sollen Bürokratie abgebaut und Verwaltungsaufgaben erleichtert werden – etwa bei Klassenfahrten oder oder anderen Schulaktionen. Zudem soll die Erhöhung der Wertgrenzen auch zu einer erheblichen Entlastung führen.
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Wirtschaftsminister Olaf Lies sagte dazu: "Mit der Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes setzen wir ein klares Signal: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten fair bezahlen – das heißt konkret: nach Tarif. Der Grundsatz ‚Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit‘ wird damit zur verbindlichen Leitlinie für das öffentliche Beschaffungswesen in Niedersachsen."
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN
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