NSGB fordert Erleichterungen im Beschaffungswesen
Der NiedersĂ€chsische StĂ€dte- und Gemeindebund (NSGB) sieht in den aktuellen PlĂ€nen zur Novellierung des Vergaberechts zusĂ€tzliche Belastungen fĂŒr die Kommunen. PrĂ€sident Marco Trips und die KreisverbĂ€nde betonen beim Netzwerkabend in Göttingen, dass echte Vereinfachungen notwendig seien. Als positives Beispiel wird Nordrhein-Westfalen hervorgehoben.
Der NiedersÀchische Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne besuchte den Netzwerkabend der Messe.Kommunal, bei dem der NiedersÀchsische StÀdte- und Gemeindebund (NSGB) auch das Vergaberecht zum Thema machte.
PrĂ€sident Dr. Marco Trips und die anwesenden KreisverbĂ€nde machten klar, dass die derzeit diskutierte Novelle des NiedersĂ€chsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sowie die neue Wertgrenzenverordnung aus ihrer Sicht keine Entlastung bringen, sondern eher zusĂ€tzliche BĂŒrokratie schaffen.
Mehr aus der Vergabe!
RegelmĂ€Ăigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!


Als mögliches Vorbild wird Nordrhein-Westfalen genannt. Dort sollen Kommunen im sogenannten Unterschwellenbereich von Ausschreibungspflichten befreit werden. Grundlage ist eine einfache Mustersatzung, die Verfahren vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Nach EinschĂ€tzung des NSGB bietet dieses Modell eine pragmatische Lösung fĂŒr viele StĂ€dte und Gemeinden.
Der Verband appellierte an das Land Niedersachsen, die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen aufzugreifen und ebenfalls spĂŒrbare Erleichterungen im Beschaffungswesen einzufĂŒhren. Nur so könnten Kommunen kĂŒnftig effizienter handeln und dringend benötigte Projekte schneller umsetzen.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Ăberzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorfĂŒhren.
Termin vereinbaren
Mit einem offenen Brief fordern die Vorsitzenden und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NSGB-VerbĂ€nde Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Die Forderungen des NGSB aus dem offenen Brief kurz zusammemgefasst
- Befreiung von Ausschreibungspflichten im Unterschwellenbereich, nach Vorbild NRW
- Vergleichsangebote statt formaler Ausschreibungen zur Sicherung von Wirtschaftlichkeit
- StÀrkung der lokalen Wirtschaft durch praxisnahe Regelungen
- Weiterentwicklung der Wertgrenzenverordnung, aktuelle Anpassungen reichen nicht aus
- Gleiche SpielrĂ€ume fĂŒr Kommunen wie fĂŒr Schulen bei DirektauftrĂ€gen
- Mehr Vertrauen in die Kommunen, weniger bĂŒrokratische Kontrolle
đ ź Den offenen Brief können Sie hier nachlesen.
Quelle: NSGB | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich AnfÀngerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten fĂŒr Sie.




