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NSGB fordert Erleichterungen im Beschaffungswesen

Der NiedersĂ€chsische StĂ€dte- und Gemeindebund (NSGB) sieht in den aktuellen PlĂ€nen zur Novellierung des Vergaberechts zusĂ€tzliche Belastungen fĂŒr die Kommunen. PrĂ€sident Marco Trips und die KreisverbĂ€nde betonen beim Netzwerkabend in Göttingen, dass echte Vereinfachungen notwendig seien. Als positives Beispiel wird Nordrhein-Westfalen hervorgehoben.

Der NSGB fordert: StĂ€dte, Gemeinden und Samtgemeinden benötigen spĂŒrbare Erleichterungen im Beschaffungswesen.
Der NSGB fordert: StĂ€dte, Gemeinden und Samtgemeinden benötigen spĂŒrbare Erleichterungen im Beschaffungswesen.

Der NiedersÀchische Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne besuchte den Netzwerkabend der Messe.Kommunal, bei dem der NiedersÀchsische StÀdte- und Gemeindebund (NSGB) auch das Vergaberecht zum Thema machte.

PrĂ€sident Dr. Marco Trips und die anwesenden KreisverbĂ€nde machten klar, dass die derzeit diskutierte Novelle des NiedersĂ€chsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sowie die neue Wertgrenzenverordnung aus ihrer Sicht keine Entlastung bringen, sondern eher zusĂ€tzliche BĂŒrokratie schaffen.

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Als mögliches Vorbild wird Nordrhein-Westfalen genannt. Dort sollen Kommunen im sogenannten Unterschwellenbereich von Ausschreibungspflichten befreit werden. Grundlage ist eine einfache Mustersatzung, die Verfahren vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Nach EinschĂ€tzung des NSGB bietet dieses Modell eine pragmatische Lösung fĂŒr viele StĂ€dte und Gemeinden.

Der Verband appellierte an das Land Niedersachsen, die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen aufzugreifen und ebenfalls spĂŒrbare Erleichterungen im Beschaffungswesen einzufĂŒhren. Nur so könnten Kommunen kĂŒnftig effizienter handeln und dringend benötigte Projekte schneller umsetzen.

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Mit einem offenen Brief fordern die Vorsitzenden und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NSGB-VerbĂ€nde Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Die Forderungen des NGSB aus dem offenen Brief kurz zusammemgefasst

  • Befreiung von Ausschreibungspflichten im Unterschwellenbereich, nach Vorbild NRW
  • Vergleichsangebote statt formaler Ausschreibungen zur Sicherung von Wirtschaftlichkeit
  • StĂ€rkung der lokalen Wirtschaft durch praxisnahe Regelungen
  • Weiterentwicklung der Wertgrenzenverordnung, aktuelle Anpassungen reichen nicht aus
  • Gleiche SpielrĂ€ume fĂŒr Kommunen wie fĂŒr Schulen bei DirektauftrĂ€gen
  • Mehr Vertrauen in die Kommunen, weniger bĂŒrokratische Kontrolle

🠼 Den offenen Brief können Sie hier nachlesen.

Quelle: NSGB | B_I MEDIEN


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