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NSFB fordert Erleichterungen im Beschaffungswesen

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) sieht in den aktuellen Plänen zur Novellierung des Vergaberechts zusätzliche Belastungen für die Kommunen. Präsident Marco Trips und die Kreisverbände betonen beim Netzwerkabend in Göttingen, dass echte Vereinfachungen notwendig seien. Als positives Beispiel wird Nordrhein-Westfalen hervorgehoben.

Der NSGB fordert: Städte, Gemeinden und Samtgemeinden benötigen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen.
Der NSGB fordert: Städte, Gemeinden und Samtgemeinden benötigen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen.

Der Niedersächische Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne besuchte den Netzwerkabend der Messe.Kommunal, bei dem der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) auch das Vergaberecht zum Thema machte.

Präsident Dr. Marco Trips und die anwesenden Kreisverbände machten klar, dass die derzeit diskutierte Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sowie die neue Wertgrenzenverordnung aus ihrer Sicht keine Entlastung bringen, sondern eher zusätzliche Bürokratie schaffen.

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Als mögliches Vorbild wird Nordrhein-Westfalen genannt. Dort sollen Kommunen im sogenannten Unterschwellenbereich von Ausschreibungspflichten befreit werden. Grundlage ist eine einfache Mustersatzung, die Verfahren vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Nach Einschätzung des NSGB bietet dieses Modell eine pragmatische Lösung für viele Städte und Gemeinden.

Der Verband appellierte an das Land Niedersachsen, die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen aufzugreifen und ebenfalls spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen einzuführen. Nur so könnten Kommunen künftig effizienter handeln und dringend benötigte Projekte schneller umsetzen.

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Mit einem offenen Brief fordern die Vorsitzenden und Geschäftsführer der NSGB-Verbände Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Die Forderungen des NGSB aus dem offenen Brief kurz zusammemgefasst

  • Befreiung von Ausschreibungspflichten im Unterschwellenbereich, nach Vorbild NRW
  • Vergleichsangebote statt formaler Ausschreibungen zur Sicherung von Wirtschaftlichkeit
  • Stärkung der lokalen Wirtschaft durch praxisnahe Regelungen
  • Weiterentwicklung der Wertgrenzenverordnung, aktuelle Anpassungen reichen nicht aus
  • Gleiche Spielräume für Kommunen wie für Schulen bei Direktaufträgen
  • Mehr Vertrauen in die Kommunen, weniger bürokratische Kontrolle

🠮 Den offenen Brief können Sie hier nachlesen.

Quelle: NSGB | B_I MEDIEN

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