EU-Schwellenwerte 2024/2025 veröffentlicht

Ab 1. Januar 2024 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils leicht erhöhten Schwellenwerte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

EU-Schwellenwerte 2024/2025 veröffentlicht
EU-Schwellenwerte 2024/2025 veröffentlicht

Die öffentliche Auftragsvergabe nimmt einen bedeutenden Stellenwert als Wirtschaftsfaktor ein. Wenn es sich um Vergaben oberhalb des Schwellenwertes handelt, wird das GWB-Vergaberecht angewendet. Dieses basiert auf der Umsetzung der entsprechenden Vorgaben in den EU-Richtlinien. Die Schwellenwerte für Vergabeverfahren legen fest, wann es sich um eine nationale oder europaweite Vergabe handelt.
Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Am 15.11.2023 wurden die EU-Schwellenwerte für 2024/25 in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2495 veröffentlicht. Die Anpassungen betreffen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Sektorenaufträge, für Konzessionsvergaben sowie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Was sind die neuen EU-Schwellenwerte für 2024/2025?

Ab 01.01.2024 müssen öffentliche Auftraggeber für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte (Gesamtwert der vorgesehenen Leistungen ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) für EU-weite Auftragsvergaben beachten:

EU-Schwellenwerte 2024/25

  • 5.338.000 Euro für Bauaufträge
  • 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber
  • 143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer u. oberster Bundesbehörden
  • Konzessionen: 5.538.000 Euro

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungen: 443.000 Euro

🠮 Hier finden Sie die entsprechenden Verordnungen

Der Anwendungsbefehl ist der 01.01.2024. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger muss noch erfolgen.

Die EU-Schwellenwerte der Vorjahre zum Nachlesen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission finden Sie hier.

➨ Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Blogpost: EU-Schwellenwerte bei Vergabeverfahren

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Quelle: Amtsblatt der EU | B_I MEDIEN

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