Brandenburg: Anhebung der Wertgrenzen für Bürokratieabbau
Das Land Brandenburg führt neue Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe ein, die das Verfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Umsetzung öffentlicher Investitionen zu erleichtern.

Neue Wertgrenzen in Brandenburg
Das Finanzministerium Brandenburg hat Anpassungen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung vorgelegt, die die Wertgrenzen für Vergabeverfahren deutlich anheben:
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Die freihändige Vergabe von Bauleistungen ist künftig bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro möglich (zuvor 100.000 Euro).
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Direktaufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen können bis zu 100.000 Euro vergeben werden (bisher 1.000 Euro).
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Für Liefer- und Dienstleistungen werden unterhalb der EU-Schwellenwerte (aktuell 221.000 Euro) grundsätzlich Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen erlaubt. Die Bezugswerte orientieren sich künftig dynamisch an den jeweils geltenden EU-Schwellen.
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Die Pflicht zur Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz wird an die neuen Direktvergabeschwellen angepasst und gilt nun erst ab 100.000 Euro (vorher 10.000 Euro).
Laut Finanzministerium sollen diese Anpassungen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Die Änderungen sind am 17. Juni 2025 in Kraft getreten.
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Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg | B_I MEDIEN
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