Nachhaltigkeit auch bei Direktvergaben
Die Bundesverwaltung hatte die Wertgrenze für Direktaufträge von 1000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Auch bei Direktvergabeb soll auf die Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien geachtet werden.
Mit der Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge von 1000 auf 15.000 Eurp will der Bund die Vergabepraxis vereinfachen und den Aufwand für kleinere Beschaffungen deutlich reduzieren.
Wie das Kompetenzzentrum Nachhaltige Beschaffung (KNB) mitteilt, bedeutet die Lockerung jedoch keine Abkehr von den Nachhaltigkeitszielen. Im Gegenteil: Die bestehenden Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung schreiben vor, dass auch bei Direktvergaben die ökologischen und sozialen Anforderungen weiterhin zu beachten sind – zumindest in analoger Anwendung.
Mehr Flexibilität, aber kein Freifahrtschein
Direktaufträge gelten als Ausnahme vom regulären Vergabeverfahren. Sie sollen Verwaltungen ermöglichen, schnell und unbürokratisch Leistungen einzukaufen – etwa bei geringem Auftragswert oder dringendem Bedarf. Durch die neue Wertgrenze können künftig mehr Aufträge auf diesem Weg vergeben werden.
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Gleichzeitig betont das KNB, dass Nachhaltigkeit nicht hinter Effizienz zurückstehen darf. Öffentliche Auftraggeber müssen daher prüfen, ob nachhaltige Alternativen verfügbar sind – etwa energieeffiziente Geräte, klimafreundliche Materialien oder sozial verantwortliche Lieferketten.
Hintergrund: Nachhaltige Beschaffung als Staatsziel
Bereits mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) hat die Bundesregierung Nachhaltigkeit als verbindliches Leitprinzip im Beschaffungswesen verankert. Diese Regelung greift nun auch bei der neuen Direktvergabepraxis: Umwelt- und Sozialaspekte sollen in allen Phasen des Einkaufs berücksichtigt werden – unabhängig von der Verfahrensart.
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Quelle: Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung | B_I MEDIEN
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