EU-Komission: Prüfung der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten
Am 12. August 2025 hat die Europäische Kommission die erste umfassende Überprüfung der Foreign Subsidies Regulation (FSR) – der Verordnung zu Subventionen aus Drittstaaten – eingeleitet. Mit dieser Regelung zielt die EU darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt durch finanzielle Unterstützungen aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern.

Öffentliche Konsultation und Beteiligung der Stakeholder
Interessierte Akteure – darunter Unternehmen, Anwaltskanzleien, Wirtschaftsverbände, Forschungseinrichtungen, Einzelpersonen und Mitgliedstaaten – sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Die Frist für Rückmeldungen endet am 18. November 2025.
Die Kommission unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und unbürokratischen Umsetzung der FSR. Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera bezeichnete den Zeitpunkt als ideal, um die Anwendung der Verordnung in der Praxis zu prüfen und mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Das Ziel: Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen abbauen und gleichzeitig den administrativen Aufwand minimieren.
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Auch Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, betonte, dass öffentliche Aufträge rund 15 % des EU-Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Die Verfahren müssten fair gestaltet sein – aber eben auch effizient und nachvollziehbar. Daher ruft er zur Einreichung von Anmerkungen zur Komplexität, zu Kostenbelastungen und Ideen zur Vereinfachung auf.
Zwei Wege für Feedback
Die Kommission holt Rückmeldungen über zwei Wege ein:
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Öffentliche Konsultation: Hier können alle interessierten Parteien – von Unternehmen über Anwaltskanzleien und Mitgliedstaaten bis hin zu Wirtschaftsverbänden, Einzelpersonen oder Forschungsgemeinschaften – Stellung nehmen zu bestimmten Elementen der Umsetzung und Durchsetzung der FSR.
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Aufforderung zur Stellungnahme: Dabei bittet die Kommission um allgemeinere Rückmeldungen zu den wichtigsten Zielen des Überprüfungsberichts, seinem Umfang und Kontext.
Nächste Schritte
Ein erster Überprüfungsbericht wird im Juli 2026 erwartet – damit rund drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und auf Grundlage der gesammelten Rückmeldungen erstellt.
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Quelle: EU-Kommission | B_I MEDIEN
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