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Kritik an Tariftreuegesetz von Verdi

Verdi übt Kritik an der Entwurfsfassung des Bundestariftreuegesetzes: Die zahlreichen Ausnahmeregelungen schwächen zentrale Standards wie fairen Lohn, Transparenz und tarifgebundene Vergabe, so der Gewerkschaftsvorsitzende.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaf (verdi) sieht Nachbesserungsbedarf beim Bundestariftreuegesetz.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaf (verdi) sieht Nachbesserungsbedarf beim Bundestariftreuegesetz.

In einer Pressemitteilung vom 10. Oktober 2025 äußerte Verdi Bedenken gegenüber der geplanten Ausgestaltung des Bundestariftreuegesetzes. Der vorliegende Entwurf sehe zahlreiche Ausnahmen vor, die nach Ansicht der Gewerkschaft dazu führen könnten, dass die beabsichtigte Stärkung tarifgebundener Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen nicht ausreichend erreicht wird.

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Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen und bestimmte Sozialstandards einhalten. Nach Auffassung von ver.di sei dieses Ziel jedoch gefährdet, wenn zu viele Ausnahmen vorgesehen seien.

ver.di-Vorsitzender Frank Werneke betonte, es brauche klare und verbindliche Regelungen, um faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen zu gewährleisten. Die Gewerkschaft plädiert daher für eine Überarbeitung des Entwurfs, um den Geltungsbereich zu stärken und die Tarifbindung konsequenter zu fördern.

Das Bundestariftreuegesetz befindet sich derzeit in der politischen Abstimmung und soll künftig bundesweit einheitliche Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen.

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Quelle: verdi | B_I MEDIEN


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