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Bundestariftreuegesetz: Start Ressortabstimmung und Statement des DGB

Am 22. Juli 2025 wurde die Ressortabstimmung zum Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Der DGB sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu besser bezahlten Arbeitsbedingungen und stärkerer Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen des Bundes.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt das Vorhaben, äußert aber auch Kritik.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobt das Vorhaben, äußert aber auch Kritik.

Die Bundesregierung hat formal die Ressortabstimmung zum geplanten Bundestariftreuegesetz gestartet – eine Maßnahme, die ausdrücklich für tariflich absicherte Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Bundesaufträgen sorgen soll. Der DGB begrüßt diesen Schritt als bedeutenden Fortschritt: „Die Bundesregierung macht einen großen Schritt in Richtung tariflich abgesicherte Löhne und Arbeitsbedingungen“

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Stärkung von Tarifbindung und fairem Wettbewerb

Laut dem DGB ist das Gesetz ein entscheidender Hebel zur Stärkung der Tarifbindung – insbesondere angesichts der geplanten staatlichen Investitionen der nächsten Jahre. Ziel ist es, Billiganbieter aus dem Wettbewerb zu verdrängen und stattdessen Unternehmen zu fördern, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Tarifgebundene Unternehmen sollen bevorzugt zum Zug kommen

Kritikpunkte des DGB am Entwurf

Der DGB sieht trotz der positiven Entwicklung auch Kritikpunkte.

  • Der Schwellenwert von 50.000 € je Auftrag gilt als zu hoch: Damit wĂĽrden rund 27,5 % der gut 22.000 jährlich ĂĽber Bundesmittel vergebenen Aufträge nicht unter die Tariftreue-Regelung fallen
  • Tarifvertragliche Arbeitszeiten sollen erst nach zwei Monaten Auftragsdauer gelten – fĂĽr den DGB ein inakzeptabler Verzug, der Beschäftigte benachteiligt
  • Besonders kritisch: Lieferleistungen sind gemäß dem derzeitigen Entwurf nicht erfasst – was den Wirkungskreis des Gesetzes deutlich einschränkt
  • SchlieĂźlich wird bemängelt, dass die Tariftreuepflicht nicht fĂĽr Aufträge der Bundeswehr gelten soll.

Ausblick – Verabschiedung noch 2025 möglich

Im nächsten Schritt folgt die Auswertung der Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss könnte im August 2025 erfolgen, gefolgt von der parlamentarischen Beratung im Bundestag. Das Gesetz bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates und könnte innerhalb des Jahres 2025 verabschiedet werden.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund, Vergabeblog | B_I MEDIEN


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