Saarland: Erhöhung der Wertgrenzen ab Juli 2025
Das Saarland will die Vergabe öffentlicher Aufträge umfassend modernisieren und Bürokratie abbauen, deshalb gelten ab Anfang Juli erhöhte Wertgrenzen.

Im Saarland gelten ab dem 01. Juli 2025 neue Wertgrenzen. Damit will das Bundesland die öffentliche Auftragsvergabe einfacher und unbürokratischer gestalten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sollen die erhöhten Wertgrenzen animieren, wieder vermehrt an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunhmen.
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Die neuen Wertgrenzen für Land und Kommunen in Saarland ab Juli 2025
Die neuen Wertgrenzen gelten für Bau-, wie auch für Liefer- und Dienstleistungen.
Direktaufträge ‑ Bisher: bis 3.000 €. ‑ Zukünftig: bis 100.000 €.
Freihändige Vergabe (ohne Wettbewerb): ‑ Bisher: bis 25.000 €. ‑ Zukünftig: bis 221.000 € (EU-Schwellenwert).
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: ‑ Bisher: bis 100.000 €. ‑ Zukünftig: bis ebenfalls 221.000 €.
Den Vergabeerlass des Amtsblatt des Saarlandes können Sie hier lesen.
Quelle: Saarland | B_I MEDIEN
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