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EU: Ziele der öffentlichen Vergabe werden nur teilweise erreicht

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse einer Bewertung der EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe veröffentlicht. Zwar gibt es Fortschritte bei Transparenz und Volumen, doch zentrale Ziele wie Rechtsklarheit, Wettbewerb und grenzüberschreitende Teilnahme sind nur teilweise erreicht worden. Die Bewertung bildet die Grundlage für eine anstehende Überarbeitung des Rechtsrahmens.

Jährlich werden ca. 15 % des BIP in der EU für Beschaffungen ausgegeben.
Jährlich werden ca. 15 % des BIP in der EU für Beschaffungen ausgegeben.

Ziele der EU-Vergaberichtlinien nur teilweise erreicht

Die seit 2014 geltenden EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen sollten den Wettbewerb stärken, für faire Marktbedingungen sorgen und öffentliche Beschaffung strategischer, transparenter und nachhaltiger gestalten. Eine aktuelle Bewertung der Europäischen Kommission kommt nun zu dem Ergebnis, dass diese Zielsetzungen bislang nur eingeschränkt verwirklicht wurden.

Mehr Transparenz, aber steigende Komplexität

Positiv bewertet die Kommission den deutlichen Zuwachs an Transparenz sowie die Verdopplung des erfassten Vergabevolumens. Gleichzeitig habe sich die Rechtsklarheit nicht verbessert. Zusätzliche sektorspezifische Regelungen und nationale Umsetzungen hätten das Vergaberecht insgesamt komplexer gemacht und die Anwendung für öffentliche Auftraggeber erschwert.

Wettbewerb und KMU-Beteiligung mit gemischtem Bild

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren weiterhin vom EU-Vergaberecht und erhalten rund 71 Prozent der öffentlichen Aufträge. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Zahl der Angebote pro Ausschreibung rückläufig, was auf einen nachlassenden Wettbewerb hindeutet. Die direkte grenzüberschreitende Beteiligung von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten bleibt zudem gering.

Fortschritte bei nachhaltiger und sozialer Beschaffung

Fortschritte verzeichnet die Bewertung bei der Nutzung öffentlicher Beschaffung zur Förderung von Umwelt-, Sozial- und Innovationszielen. Allerdings entwickeln sich diese Ansätze innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich und sind noch nicht flächendeckend etabliert.

Grundlage für Reform des EU-Vergaberechts

Die Ergebnisse der Evaluation sollen nun in eine Überarbeitung der EU-Richtlinien einfließen. Ziel ist ein effizienterer, klarerer und strategischer ausgerichteter Rechtsrahmen. Angesichts der Bedeutung der öffentlichen Beschaffung – jährlich rund 15 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts – kommt der Reform des Vergaberechts eine zentrale Rolle zu.

🠮 Das Ergebnis der Bewertung können Sie hier herunterladen.

Quelle: EU Kommission |B_I MEDIEN


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