Positionen zur Reform des EU-Vergaberechts
Deutsche und österreichische kommunale Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben eine gemeinsame Positionierung zur geplanten Reform des EU-Vergaberechts veröffentlicht. In der Positionierung äußern Sie sich kritisch zu einigen Aspekten der Novelle und fordern eine Vereinfachung und Bürokratisierung von Vergabeverfahren.

Die EU soll weder direkt noch indirekt in die gewachsenen organisatorischen Strukturen der Kommunen und der Kommunalwirtschaft einwirken. Dass dies zu befürchten sei, wird aber aufgrund des “Letta-Berichts” befürchtet. In diesem Bericht wird dargelegt, dass eine Fragmentierung der Wasserwirtschaft ein Hindernis für die Infrastrukturentwicklung sei.
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Zu den Kernforderungen der Verbände gehören:
Höhere Schwellenwerte
Die Verbände fordern eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Vergaben. Der aktuelle Schwellenwert für Bauvergaben, 5,54 Millionen Euro, seien aufgrund gestiegener Baukosten und inflationsbedingter Preisentwicklung nicht mehr zeitgemäß. Sie fordern eine Erhöhung auf mindestens 10 Millionen Euro. Dies würde den Kommunen mehr Spielraum für eigenständige Entscheidungen geben und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen sollen auf 750.000 Euro angehoben werden.
Nachhaltigkeit im Vergaberecht
Die Kommunen plädieren dafür, das verbindliche Vergabekriterien, die Umwelt, Nachhaltigkeit, Soziales und Innovation betreffen, nicht verbindlich werden sollen. Kommunen und kommunale Unternehmen kennen seien sich ihrer Verantwortung hinsichtlich einer nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung bewusst. Kommunen sollen selbst entscheiden, in welchem Umfang sie ESG-Kriterien umsetzen. Eine Verpflichtung kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Vereinfachung und Entbürokratisierung der Vergabeverfahren
Die Verbände kritisieren die zunehmende Komplexität und Bürokratisierung der Vergabeverfahren, die insbesondere für kleinere Kommunen eine große Belastung darstellt. Sie fordern eine Verschlankung der Prozesse, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Dazu gehören unter anderem:
Berücksichtigung kommunaler Organisationsstrukturen
Die Spitzenverbände lehnen zentrale EU-Vorgaben ab, die tief in gewachsene kommunale Strukturen eingreifen. Sie argumentieren, dass Kommunen in ihrer Organisationsform unterschiedlich aufgestellt sind und daher flexible Lösungen erforderlich sind. Einheitliche europäische Standards könnten die Eigenständigkeit der Kommunen einschränken und zu ineffizienten Vergabeverfahren führen.
Förderung interkommunaler Zusammenarbeit
Die Verbände unterstützen Maßnahmen, die Kooperationen zwischen Kommunen erleichtern. Interkommunale Zusammenarbeit kann dazu beitragen, Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu schaffen – insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten oder gemeinsamen Dienstleistungen.
Dialog mit der EU und praxisnahe Weiterentwicklung des Vergaberechts
Abschließend fordern die kommunalen Spitzenverbände einen kontinuierlichen Dialog mit den EU-Institutionen. Sie betonen, dass jede Reform des Vergaberechts praxisnah ausgestaltet sein muss und die Bedürfnisse der Kommunen berücksichtigen sollte. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Vergaberecht effizient, transparent und gleichzeitig flexibel bleibt.
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