Bundeskabinett beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt, um Infrastrukturmaßnahmen, Klimaschutzprojekte und Sicherheitsbedarfe schneller umzusetzen.

Am 06. August 2025 hat das Bundeskabinett das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung. Öffentliche Aufträge können mit ihrem jährlichen Auftragsvolumen wichtige Impulse für die Wirtschaft setzen.
Kern des Vergabebeschleunigungsgesetz
Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes ist es, dass das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler für Bund, Länder und Kommunen gestaltet wird.
Das bedeutet:
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Erleichterung der Direktvergabe: Die Wertgrenze für Direktaufträge wird auf 50.000 € erhöht. So sollen es keine langwierigen Verfahren geben und Vergabestellen entlastet werden. Ausschreibungen sollen so auch attraktiver für Unternehmen werden.
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Gesamtvergabe in Ausnahmefällen: Für dringende Infrastrukturmaßnahmen oder sicherheitsrelevante Aufgaben (z. B. zivil-militärische Bedarfe) können Aufträge künftig gebündelt vergeben werden. Diese Ausnahme gilt bis 2030.
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Digitalisierung und Bürokratieabbau: Das Gesetz stärkt eigenständige Erklärungen, erlaubt mehr digitale Kommunikation, reduziert Nachweispflichten und beschleunigt Verfahren.
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Klimaschutz verankert: Es schafft eine rechtliche Basis, um klimafreundliche Leitmärkte im Vergabeverfahren zu fördern.
Die Reform entlastet Verwaltungen und Unternehmen spürbar: Rund 380 Millionen Euro könnten laut Bundesregierung jährlich eingespart werden.
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Quelle: Bundesregierung | B_I MEDIEN
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