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UBA aktualisiert Länderübersicht zur umweltfreundlichen Beschaffung

Das Umweltbundesamt hat seine Übersicht zu den Regelungen der Bundesländer im Bereich nachhaltiger Beschaffung aktualisiert. Sie zeigt, welche Vorgaben und Hilfestellungen Unternehmen und Verwaltungen bei der umweltfreundlichen Vergabe von Waren und Dienstleistungen unterstützen.

Die Übersicht "Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung" wurde vom Umweltbundesamt überarbeitet.
Die Übersicht "Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung" wurde vom Umweltbundesamt überarbeitet.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ überarbeitet. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben auf Landesebene – von Gesetzen und Verordnungen bis hin zu verwaltungsinternen Richtlinien – und zeigt auf, wie umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden können.

Im Mittelpunkt der Publikation stehen insbesondere die Vergabevorschriften der Bundesländer, die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie Regelungen zu Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz. Zusätzlich werden Vorgaben zu Holz, Papier und Lebenszykluskosten berücksichtigt. Die Übersicht fasst neben gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften auch Leitfäden, zuständige Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung und aktuelle Entwicklungen zusammen.

Wie bereits die Auflage von 2020 zeigte, verfügen Berlin, Hamburg und Bremen über die umfassendsten Vorgaben und Handlungshilfen in diesem Bereich.

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Quelle: Umweltbundesamt | B_I MEDIEN


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