Mark von Wietersheim
Hon.-Prof. für Baurecht, Hochschule Osnabrück
E-Mail: | m.von-wietersheim@hs-osnabrueck.de |
Telefon: | +49 (0)541 969-0 |
Dr. Mark von Wietersheim ist Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht an der Hochschule Osnabrück. In der Rubrik Recht informiert er regelmäßig über neue Entwicklungen im Bau-Recht
Baustopp
Der Auftraggeber zahlt nicht – und jetzt?
Die Arbeitseinstellung ist die letzte Eskalationsstufe bei einem Baustopp. Im Bauvertragsrecht gibt es dafür hohe Hürden - und risikoarme Alternativen
VOB/A
Fehler in der Leistungsbeschreibung: So verhalten Bieter sich richtig
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei einem erkennbaren Vergabeverstoß keine Nachtragsansprüche für den Auftragnehmer gibt. Was heißt das?
Verbrauchervertrag
Widerrufs-Belehrung des Auftraggebers auch bei Nachträgen
Ein Verbraucher muss eine Zusatzleistung nur zahlen, wenn er vom Auftragnehmer über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, so ein Urteil des OLG Karlsruhe
Auftragnehmer-Haftung
Kurze Haltbarkeit von Anlagen und Bauten: Normaler Verschleiß oder Mangel?
Wann kann der Auftraggeber einen Mangel geltend machen, wann darf der Auftragnehmer das als normal zurückweisen? Neue Gerichtsurteile zur Haftung
Verbrauchervertrag
Fehlende Widerrufs-Belehrung kann Werklohn gefährden
Bei einem Verbrauchervertrag kann ein Bauunternehmer keinen Werklohn einklagen, wenn er den Auftraggeber nicht über das Widerrufsrecht informiert hat.
BGH-Urteil
Durchsetzung von Sicherheitsansprüchen erleichtert
Eine aktuelle Grundsatzentscheidung des BGH zur Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB könnte die Durchsetzung von Ansprüchen vereinfachen.
BGH-Urteil
Mängelrecht benachteiligt Auftragnehmer
Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, genügt laut BGH-Urteil eine geringfügige Abweichung, damit die Kündigungsregelung unwirksam ist.
Bauvertrag
Entspricht eine E-Mail der Schriftform?
Kann die Kündigung eines Bauvertrags auch per E-Mail erfolgen? Was Vertragspartner tun müssen, wenn in VOB/B und BGB die Schriftform gefordert wird.
Verzögerungen
Wie Auftragnehmer Mehrkosten geltend machen
Stillstandsbedingte Mehrkosten kann der Auftragnehmer nur nach § 6 Abs. 6 VOB/B geltend machen, wenn der Auftraggeber schuld an der Verzögerung ist.
Baurecht
Die Besonderheiten des Verbraucherbauvertrags
Sicherungsrecht, Widerrufsrecht, Informationspflicht: Die Unterschiede zwischen Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag sollten Bauunternehmer kennen.