Neues Best-Bieter-Prinzip: Öffentliche Vergaben in Brandenburg werden einfacher
Das Land Brandenburg plant die Einführung des Best-Bieter-Prinzips bei öffentlichen Aufträgen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und Vergabeverfahren zu vereinfachen.
Einführung des Best-Bieter-Prinzips
Ab 2026 sollen öffentliche Vergaben in Brandenburg nach dem Best-Bieter-Prinzip erfolgen. Wirtschaftsminister Daniel Keller betont, dass dies ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung des Vergaberechts sei.
Vorteile für Unternehmen
Unternehmen müssen künftig nur noch ihre Eignung nachweisen, wenn sie voraussichtlich den Zuschlag erhalten. Das reduziert bürokratischen Aufwand und beschleunigt Vergabeverfahren.
Kooperation der Ministerien
Das Wirtschaftsministerium hat den Vorschlag im November 2025 erarbeitet und sich anschließend mit dem Finanzministerium sowie dem Innenministerium auf eine zeitnahe Umsetzung verständigt.
Hintergrund der Reform
Bisher mussten Unternehmen in Vergabeverfahren umfangreiche Nachweise bereits zu Beginn einreichen, was Zeit und Ressourcen beanspruchte. Brandenburg reagiert mit der Reform auf Kritik aus der Wirtschaft, die ein einfacheres und transparenteres Verfahren gefordert hat. Das Best-Bieter-Prinzip orientiert sich an bundesweiten Empfehlungen zur Bürokratieentlastung und schafft faire Chancen für kleine und mittlere Unternehmen.
Meilenstein im Bürokratieabbau
Die Einführung des Best-Bieter-Prinzips folgt auf die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 100.000 Euro und markiert einen weiteren Meilenstein im Bestreben Brandenburgs, Bürokratie abzubauen und wirtschaftliche Prozesse zu erleichtern.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) Brandenburg | B_I MEDIEN
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