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EU-Kommission: Bericht zur Konsultation zum Vergaberecht

Die EU-Kommission hat einen zusammenfassenden Bericht zur öffentlichen Konsultation über die Modernisierung der europäischen Vergaberegeln veröffentlicht. Das Dokument bündelt die Stimmen von über 1.000 Teilnehmenden und liefert die datenbasierte Grundlage für den neuen Vorschlag.

Die Konsultation zeigt: Es gibt einen hohen Bedarf an BĂĽrokratieabbau und beschleunigter Digitalisierung der Vergabeprozesse. | Foto: D koi / Unsplash
Die Konsultation zeigt: Es gibt einen hohen Bedarf an BĂĽrokratieabbau und beschleunigter Digitalisierung der Vergabeprozesse. | Foto: D koi / Unsplash

Die EU-Kommission hat den Bericht zur öffentlichen Konsultation zur Modernisierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelegungen veröffentlicht. An der Konsultation haben 1037 Personen aus unterschiedlichen Interessensgruppen teilgenommen. Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission lief vom 3. November 2025 bis zum 26. Januar 2026. Aktuell bereitet die Kommission eine umfassende Reform des europäischen Vergaberechts vor.

Wer hat der EU-Konsultation teilgenommen?

Die Beteiligung zeigt eine starke Dominanz der Wirtschaft und ihrer Verbände, die zusammen fast die Hälfte aller Rückmeldungen ausmachten.

  • Unternehmen: 24 %
  • Wirtschaftsverbände: 23 %
  • Ă–ffentliche Stellen: 13 %
  • Gewerkschaften: 11 %
  • Nichtregierungsorganisationen: 10 %

Was sind die Kernforderungen der Teilnehmenr:innen?

Der Bericht bündelt die konkreten Anforderungen der Praxis an ein zukunftsfähiges, öffentliches Beschaffungswesen in Europa:

  • BĂĽrokratieabbau: Wiederverwendung von Dokumenten ("Once-Only-Prinzip") sowie eine beschleunigte Digitalisierung.
  • Wettbewerb & Flexibilität: Flexiblere Vertragsänderungen und die Fehlerkorrektur im laufenden Verfahren, um formale AusschlĂĽsse zu vermeiden.
  • Digitaler Marktplatz: EinfĂĽhrung eines gemeinsamen europäischen digitalen Beschaffungsmarktplatzes zur BĂĽndelung von Kapazitäten.
  • Zuschlagskriterien: Abkehr vom billigsten Preis: Das "Beste Preis-Leistungs-Verhältnis" (BPQR) soll Standard-Zuschlagskriterium werden.
  • Regionale Wertschöpfung: "Made in Europe": Priorisierung europäischer Waren und Dienstleistungen zum Schutz des Binnenmarktes.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur EU-Vergaberechtsreform

Wann kommt das neue EU-Vergaberecht?

Der neue EU-Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen soll laut aktuellen Planungen der EU-Kommission im zweiten Quartal 2026 vorgeschlagen werden.

Was fordert die Wirtschaft beim neuen Vergaberecht?

Die Wirtschaft fordert im Wesentlichen eine Vereinfachung der Prozesse durch Bürokratieabbau sowie mehr Flexibilität. Zudem soll bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr automatisch das billigste Angebot den Zuschlag erhalten, sondern strategische Kriterien wie Nachhaltigkeit und Qualität stärker gewichtet werden.

Was ist das Once-Only-Prinzip im Vergaberecht?

Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Bieter ihre Nachweise und Dokumente nur ein einziges Mal einreichen müssen und diese für künftige Verfahren wiederverwendet werden können. In der EU-Konsultation sahen 87 % der Befragten darin das größte Potenzial zur Vereinfachung.

Wird der billigste Preis kĂĽnftig abgeschafft?

In der Konsultation sprachen sich 51 % dafür aus, das Beste Preis-Leistungs-Verhältnis (Best Price-Quality Ratio, BPQR) verpflichtend als Standardkriterium bei der Vergabe zu verankern, um Qualität, soziale Aspekte und Innovation stärker zu gewichten.

Wie steht die Praxis zu "Made in Europe"?

Über 80 % der EU-Teilnehmer unterstützen die Priorisierung europäischer Waren und Dienstleistungen. 84 % erhoffen sich dadurch einen Schub für Investitionen und Beschäftigung in der EU.

Quelle: EU Kommission | B_I MEDIEN


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