Sachsen-Anhalt: Rundschreiben mit Anwendungshinweisen
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat am 22. Januar 2026 ein Rundschreiben mit Anwendungshinweisen zum Direktauftrag veröffentlicht.
Hintergrund des Rundschreibens
Anlass für das Rundschreiben ist die Änderung der Auftragswerteverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Durch die Verordnung vom 1. November 2025 wurde die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) angehoben.
Vor diesem Hintergrund gibt das Ministerium mit dem Rundschreiben Hinweise zur praktischen Anwendung der neuen Regelung, um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung durch öffentliche Auftraggeber im Land zu gewährleisten.
Was ist ein Direktauftrag?
Ein Direktauftrag ist ein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts, bei dem die Beschaffung ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens erfolgen kann.
Es müssen beispielsweise keine Fristen gesetzt und keine umfangreichen Vergabeunterlagen erstellt werden. Dennoch gelten weiterhin die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die bereits bei der Bedarfsfeststellung zu berücksichtigen sind.
Hinweise zur praktischen Anwendung
Das Rundschreiben enthält weitere Hinweise zur Durchführung von Direktaufträgen, unter anderem zu:
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der Prüfung marktgerechter Preise,
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möglichen Markterkundungen oder Preisvergleichen,
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Dokumentationsanforderungen sowie
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dem Umgang mit wiederholten Beauftragungen desselben Unternehmens.
🠮 Hier können Sie das gesamte Rundschreiben lesen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt | B_I MEDIEN
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