Berlin: Reform des Berliner Vergaberechts in Planung
Das Berliner Abgeordnetenhaus bereitet eine weitreichende Reform des Landesvergaberechts vor. Ein neuer Gesetzesentwurf (Drucksache 19/3192) sieht vor, die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge anzuheben und den Vergabemindestlohn direkt im Gesetz festzuschreiben.
Anhebung der Wertgrenzen
Um Vergaben zu beschleunigen und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) spürbar zu entlasten, sieht der Entwurf folgende neue Schwellenwerte vor, ab denen die Vorgaben des Vergabegesetzes erst greifen:
- Bauleistungen: 500.000 Euro (bisher: 50.000 Euro)
- Liefer- & Dienstleistungen: 75.000 Euro (bisher: 10.000 Euro)
Tariftreue und neuer Vergabemindestlohn
Berlin koppelt diese administrativen Erleichterungen an klare soziale Standards. Der Vergabemindestlohn wird gesetzlich erhöht:
-
Mindestlohn ab Inkrafttreten: Der Vergabemindestlohn steigt direkt auf 14,84 Euro brutto pro Stunde.
-
Mindestlohn ab 1. Januar 2027: Zum Jahreswechsel folgt eine weitere Erhöhung auf 15,58 Euro brutto pro Stunde.
-
Geltung ab Bagatellgrenze: Die Tariftreue- und Entgeltregeln gelten einheitlich ab einem Auftragswert von 1.000 Euro.
-
Wichtige Ausnahme: Reine Lieferverträge sowie kurze Dienstleistungsaufträge (bis zu 7 Tage) sind von der Mindestlohn- und Tariftreuepflicht ausgenommen.
Ziel: Mittelstandsförderung
Mit der Gesetzesnovelle verfolgt Berlin primär das Ziel, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für den Mittelstand und junge Startups attraktiver und unkomplizierter zu machen. Der Abbau bürokratischer Hürden bei kleineren und mittleren Auftragsvolumina soll die regionale Wirtschaft direkt stärken.
Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin | B_I MEDIEN
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.



