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Vergabegesetz in Hessen: Anhörung im Wirtschaftsausschuss

Im hessischen Wirtschaftsausschuss wurde das geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz intensiv beraten. In der Anhörung stieß die Reform überwiegend auf Zustimmung aus Wirtschaft und Gewerkschaften. Gleichzeitig gab es Hinweise auf mögliche Risiken für Wettbewerb und kleinere Betriebe.

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss in Hessen zeigt breite Zustimmung aber auch Kritik
Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss in Hessen zeigt breite Zustimmung aber auch Kritik

In Hessen soll das Vergabe- und Tariftreuegesetz reformiert werden. Nun hat sich der Wirtschaftsausschuss mit dem geplanten Gesetz befasst.

Anhörung im Wirtschaftsausschuss im Fokus

Im Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtags wurde der Entwurf für ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz in einer Anhörung bewertet. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie öffentliche Aufträge künftig schneller und zugleich fair vergeben werden können.

Die Landesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen und insbesondere Kommunen bei Bau- und Infrastrukturprojekten zu entlasten.

Breite Zustimmung aus Wirtschaft und Gewerkschaften

In der Anhörung äußerten sich Vertreter von Wirtschaft, Handwerk und Gewerkschaften überwiegend positiv zum Gesetzentwurf. Besonders der geplante Bürokratieabbau und die höheren Wertgrenzen für vereinfachte Vergaben wurden begrüßt.

Viele Teilnehmer sahen in der Reform eine Chance, öffentliche Bauprojekte schneller umzusetzen und Verfahren in den Kommunen zu beschleunigen.

Kritikpunkte aus der Anhörung

Trotz der insgesamt positiven Rückmeldungen gab es auch kritische Stimmen. Kritisch gesehen werden vor allem die höheren Wertgrenzen für freihändige Vergaben. Die Kritik betrifft den Punkt, dass kleinere Unternehmen dadurch Nachteile haben könnten und der Wettbewerb eingeschränkt wird.

Zudem wurde diskutiert, ob die erweiterten Möglichkeiten für vereinfachte Vergaben zu einer Konzentration auf größere Unternehmen führen könnten.

Weitere Kritikpunkte:

  • Johannes Jäger (Rechtsanwalt): warnt vor rechtlichen Risiken und möglichen Vergabeklagen, insbesondere bei der Aufsplittung von Aufträgen.

  • Lorenz Wobbe (hessischer Landkreistag): sieht zusätzliche Bürokratie- und Umsetzungsprobleme für Kommunen und Unternehmen durch die Neuregelungen.

  • Michael Rudolph (DGB Hessen-Thüringen): fordert eine Ausweitung der Tariftreue- und Präqualifizierungsregeln auch bei Dienstleistungsaufträgen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen.

Zentrale Punkte des neuen Vergabegesetzes in Hessen

  • Höhere Wertgrenzen: Bauaufträge bis 750.000 Euro und Dienstleistungen bis 100.000 Euro können künftig ohne formale Ausschreibung vergeben werden.
  • Entlastung der Kommunen: Städte und Gemeinden sollen bei Bau-, Sanierungs- und Infrastrukturprojekten weniger Verwaltungsaufwand haben.
  • Stärkere Tariftreue: Öffentliche Aufträge sollen ab einem Auftragswert von 20.000 Euro nur an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen.
  • Vereinfachte Nachweise: Unternehmen sollen alle drei Jahre einen Präqualifizierungsnachweis im Baubereich vorzeigen

Quelle: Frankfurter Rundschau | B_I MEDIEN


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