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Reform des Berliner Vergabegesetzes

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Juni 2026 eine weitreichende Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) verabschiedet. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition stimmte das Parlament für eine signifikante Erhöhung der Schwellenwerte, um öffentliche Investitionen und Vergabeverfahren in der Hauptstadt spürbar zu beschleunigen.

Das Abgeordnetenhaus beschließt Erhöhung der Wertgrenzen. Dadurch wird die Auftragsvergabe neu geregelt. Foto: wal_172619 / Pixabay
Das Abgeordnetenhaus beschließt Erhöhung der Wertgrenzen. Dadurch wird die Auftragsvergabe neu geregelt. Foto: wal_172619 / Pixabay

Mit der Novellierung des BerlAVG reagiert das Land Berlin auf den anhaltenden Modernisierungsdruck im öffentlichen Beschaffungswesen. Die Neuregelung zielt primär darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und Verwaltungen sowie Bieter zu entlasten, stößt in der regionalen Wirtschaft jedoch auf ein geteiltes Echo.

Die neuen Wertgrenzen im Überblick

Der Kern der Reform liegt in der deutlichen Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen öffentliche Auftraggeber Aufträge in vereinfachten Verfahren (wie beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben) vergeben dürfen:

Liefer- und Dienstleistungen: Der Schwellenwert wird von bisher 10.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.

Bauleistungen: Hier steigt die Wertgrenze von zuvor 50.000 Euro auf 500.000 Euro.

Durch diese Anpassung kann ein Großteil der alltäglichen Beschaffungen künftig ohne zeitaufwendige, formelle Ausschreibungsverfahren abgewickelt werden. Flankierend wurden Regelungen zur aktiven Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie ein Bestbieterprinzip fest im Gesetz verankert.

Außerdem müssen sich Unternehmen an die Tarifzahlung bei einem Auftragswert ab 1000 Euro halten.

Getreue Reaktionen aus Handwerk und Industrie

Die Neuausrichtung des Gesetzes sorgt bei den Wirtschaftsverbänden für unterschiedliche Bewertungen. Die Handwerkskammer Berlin bewertet die Reform positiv und sieht darin eine handwerksgerechtere Vergabepraxis, die ortsansässigen Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert.

Demgegenüber äußert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin deutliche Skepsis. Sie warnt davor, dass die drastische Ausweitung vereinfachter Verfahren ohne wettbewerblichen Charakter zulasten der Markttransparenz und des fairen Wettbewerbs gehen könnte. Kritisiert wurde außerdem die Anhebung der Wertgrenze für die Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen auf 1000 Euro. Dadurch würden viele Berliner Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Quelle: rbb24 | B_I MEDIEN


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