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Staatsmodernisierung: Vergaberecht wird deutlich vereinfacht

Bund und Länder planen umfangreiche Reformen im Vergaberecht, um Verfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und Digitalisierung stärker zu nutzen. 14 konkrete Maßnahmen sollen Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte praxisnaher und effizienter gestalten.

Das Protokoll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs umfasst 55 Seiten.
Das Protokoll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs umfasst 55 Seiten.

Noch haben die Gesetzesentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr den Bundestag passiert. Dennoch sind weitere Vereinfachungen im Vergaberecht geplant. Dies zeigt sich im Protokoll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs.

Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Ziel ist es, die staatliche Verwaltung in Deutschland grundlegend zu erneuern, Bürokratie abzubauen und digitale Verfahren zu stärken. Bund und Länder wollen gemeinsam effizientere, serviceorientierte und handlungsfähige Strukturen schaffen – für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Im Fokus stehen fünf Leitthemen: weniger Bürokratie und klare Verfahren, schnellere Genehmigungen und Vergabeverfahren, effiziente staatliche Strukturen, digitale Prozesse für mehr Komfort und Zeitersparnis sowie verständliche, praxisgerechte Rechtsetzung. Die Umsetzung soll konsequent erfolgen, Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigen und ohne zusätzliche Belastung der Haushalte auskommen. Ein schlankes Monitoring wird die Fortschritte sichtbar machen, der erste Bericht ist für Juni 2026 geplant.

14 geplante Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts

1. Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) Die UVgO wird grundlegend überarbeitet, um die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte zu beschleunigen. Einheitliche Anwendung in allen Ländern bis Mitte 2027.

2. Anhebung von Wertgrenzen Prüfung und mögliche Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge bei Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, um flexiblere Vergaben zu ermöglichen.

3. Einheitliche Formulare Entwicklung standardisierter, digital nutzbarer Formulare und Vorlagen für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise.

4. Nachweis durch Eigenerklärung Ausweitung und digitale Hinterlegung von Eigenerklärungen, automatische Abfragen von Nachweisen, längere Geltungsdauer, Umsetzung bis Ende 2027.

5. Senkung der Hürden für Dringlichkeitsvergaben Vereinfachtes Krisenvergaberecht und gesenkte Anforderungen für Eilvergaben, um schnelle Beschaffung in Ausnahmefällen zu ermöglichen.

6. E-Rechnungsplattform Nutzung einer gemeinsamen Plattform für elektronische Rechnungen zur Vereinfachung und Digitalisierung.

7. Digitaler Marktplatz Deutschland Aufbau einer zentralen Plattform bis Ende 2027 für datenbasierte und KI-gestützte Vergabeverfahren.

8. Einsatz von KI bei Vergaben Bereitstellung von KI-gestützten Basiskomponenten zur Unterstützung bei Vergaben und Erstellung von Unterlagen, Erprobung bis Ende 2026.

9. Begrenzung der Prüffristen Einheitliche Frist für Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich auf maximal fünf Wochen, Anpassung der Landesregelungen bis Ende 2026.

10. Angleichung des Vergaberechts für Bauleistungen Vereinheitlichung der Regelungen für Bauaufträge mit denen für Liefer- und Dienstleistungen bis Ende 2027.

11. Zentrale Vergabestellen Förderung zentraler Vergabestellen und verstärkte Nutzung bestehender Stellen, Erweiterung von Rahmenvereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

12. Vereinfachungen auf EU-Ebene Reduzierung vergaberechtlicher Sektorregelungen, Erleichterungen für kleine und mittlere Auftraggeber, Erweiterung der Bezugsberechtigten bei Rahmenvereinbarungen.

13. Gemeinsames Vergabegesetzbuch Prüfung der Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem einheitlichen Vergabegesetzbuch bis Ende 2026.

14. EU-Schwellenwerte Bund und Länder setzen sich für eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge ein.

🠮 Hier können Sie das gesamte Protokoll lesen.

Quelle: Vergabeblog |B_I MEDIEN


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