ZEW-Studie: Öffentliche Beschaffung als Innovationsmotor
Die öffentliche Beschaffung in Deutschland birgt ein enormes Potenzial zur Förderung junger, innovativer Unternehmen. Eine aktuelle Studie des ZEW zeigt jedoch: Damit staatliche Aufträge als echter Innovationsmotor wirken, muss sich die Vergabepraxis ändern. Reine Preiswettbewerbe lassen Start-ups oft leer ausgehen.
Hebel für die Wirtschaft
Mit einem Anteil von rund 18 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt gehört die öffentliche Beschaffung zu den volumenstärksten Instrumenten der staatlichen Nachfragepolitik. Dieser enorme finanzielle Hebel kann entscheidend dazu beitragen, innovative junge Unternehmen in Deutschland zu stärken und ihnen eine frühe Nachfrage zu sichern. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim hat in einer aktuellen Studie 4.260 junge Unternehmen untersucht. Die Ergebnisse: Seit ihrer Gründung haben sich 16,3 Prozent dieser Unternehmen mindestens einmal auf eine öffentliche Ausschreibung beworben, und 10,4 Prozent konnten mindestens einen Zuschlag für sich verbuchen.
Der Preis ist nicht alles: Kriterienbasierte Vergabe im Fokus
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Art der Vergabe maßgeblich für den Innovationserfolg ist. Rein preisbasierte Ausschreibungen, bei denen lediglich das günstigste Angebot für eine klar definierte Leistung gewinnt, zeigen keinen positiven Zusammenhang mit den Innovationsmerkmalen junger Unternehmen. Für Start-ups, die neuartige Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sind solche Verfahren unattraktiv, da Qualität oder Neuheit nicht honoriert werden.
Anders verhält es sich bei kriterienbasierten Vergaben, bei denen neben dem Preis auch Aspekte wie Umweltwirkung, Qualität oder der Innovationsgrad bewertet werden. Solche Verfahren ziehen deutlich häufiger Bewerbungen innovativer Unternehmen an und führen öfter zu einem Zuschlag für diese. Besonders deutlich zeigt sich dieser Effekt im Hochtechnologie-Sektor: Hier haben 76 Prozent der erfolgreichen jungen Unternehmen mindestens einen kriterienbasierten Zuschlag erhalten.
Innovationen müssen im Angebot sichtbar sein
„Öffentliche Beschaffung ist mehr als ein Einkaufsvorgang“, erklärt Dr. Bastian Krieger, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Co-Creation“ am ZEW. Richtig ausgestaltet, sende sie ein glaubwürdiges Qualitätssignal an Kunden und Kapitalgeber. Dennoch setzen sich innovative Lösungen in Vergabeverfahren nicht von allein durch.
Dr. Lena Füner, ebenfalls Wissenschaftlerin am ZEW, betont, dass Innovationen in den Zuschlagskriterien der Angebote sichtbar und nachweisbar gemacht werden müssen – etwa durch bereits eingeführte Marktneuheiten. Um junge, innovative Unternehmen gezielt zu fördern, formulieren die Forschenden klare Empfehlungen für die Vergabepraxis: Der Anteil kriterienbasierter Ausschreibungen muss erhöht und gleichzeitig müssen die administrativen Hürden für kleinere Unternehmen spürbar gesenkt werden.
🠮 Hier können Sie die gesamte Studie nachlesen.
Quelle: idw | B_I MEDIEN
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