Leitfaden zur Beschaffung gebrauchter Produkte
Das Umweltbundesamt hat eine Hilfestellung zum Thema zirkuläre Beschaffung. Der Leitfaden bezieht sich vor allem auch die Beschaffung gebrauchter bzw. instandgesetzter (refurbished) Produkte. Beschaffungsstellen finden in dem Leitfaden Begriffserklärungen, Auszüge aus Leistungsbeschreibungen, Hinweise zu passenden Kriterien sowie einige Mustervorlagen.
Die öffentliche Beschaffung ist ein zentraler Hebel innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) [5, 6]. Ein neuer, auf der Website des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlichter Leitfaden der Arbeitsgruppe „Zirkuläre Beschaffung“ unterstützt Vergabestellen nun ganz konkret bei der praktischen Umsetzung von Ausschreibungen für gebrauchte und instandgesetzte Möbel.
Der Einkauf gebrauchter Produkte durch die öffentliche Hand leistet einen wesentlichen Beitrag zur Schonung von Ressourcen und zur Vermeidung von Treibhausgasen. Um den Beschaffungsalltag von Bund, Ländern und Kommunen zu erleichtern, hat die Arbeitsgruppe „Zirkuläre Beschaffung“ der NKWS eine detaillierte Hilfestellung am Beispiel von Büromöbeln erarbeitet. Diese bereitet rechtliche, ökologische und ökonomische Rahmenbedingungen praxisnah auf.
Eindeutige Definitionen und praxisnahe Mustertexte
Der Leitfaden schafft für öffentliche Auftraggeber die nötige Klarheit bei der Einordnung und Abgrenzung der verschiedenen Produktzustände. Es wird präzise zwischen den Begriffen „Wiederverwendung“ (gebraucht), „Instandsetzung“ (refurbished) und „Wiederaufarbeitung“ (remanufactured) differenziert.
Darüber hinaus liefert das Dokument direkt einsatzbare Bausteine für die Erstellung von Vergabeunterlagen:
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Konkrete Formulierungsbeispiele zur Festlegung des Auftragsgegenstands (wie die Aufteilung in Lose für Gebraucht- und Neuware).
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Mustertexte für die Leistungsbeschreibung sowie für die Definition von Mindestanforderungen.
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Vorgaben für Eignungskriterien und den Nachweis von Herkunftsnachweisen.
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Kriterien für die Angebotswertung sowie vertragliche Regelungen zur Gewährleistung.
Wirtschaftliche und ökologische Vorteile im Fokus
Neben dem direkten Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz zeigt der Leitfaden auf, dass der Einsatz zirkulärer Produkte mit deutlichen finanziellen Vorteilen einhergeht. Bei gebrauchten Büromöbeln sind Einsparungen von 50 bis 60 Prozent der Anschaffungskosten im Vergleich zu Neuware möglich. Professionell instandgesetzte (refurbished) Möbel, die optisch und funktionell oft neuwertigen Standards entsprechen, bieten immer noch eine Ersparnis von 25 bis 30 Prozent.
🠮 Hier können Sie die Hilfestellung des Umweltbundesamtes herunterladen.
Quelle: Umweltbundesamt | B_I MEDIEN
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