Bundes-Tariftreuegesetz: Neue Vergaberegeln für Bundesaufträge verabschiedet
Der Bundestag hat das erste Bundes-Tariftreuegesetz verabschiedet. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen nach Tarif zu bezahlen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen wollen. Nach monatelangem Streit haben Union und SPD sich auf ein Tariftreuegesetz geeinigt, das die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes neu regelt, so berichtet das Handelsblatt. Damit sollen künftig nur Unternehmen mit tariflichen Arbeitsbedingungen Chancen auf Staatsaufträge haben.
Update: Das Tariftreuegesetz wurde am 26.02.2026 vom Bundestag verabschiedet. Es handelt sich dabei um das erste Bundes-Tariftreuegesetz.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
- Schwellenwert: Das Gesetz greift grundsätzlich bei Aufträgen ab 50.000 Euro
- Geltungsbereich: Vor allem Bau- und Dienstleistungsaufträge
- Ziel: Stärkung der Tarifbindung und fairer Wettbewerb
Aber: Es gibt Ausnahmen
- Lieferleistungen (z. B. reine Warenbeschaffung) sind teilweise ausgenommen
- es gibt Ausnahmen für Aufträge der Bundeswehr und Lieferaufträge der Sicherheitsbehörden
Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich auf neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes geeinigt. Künftig soll das Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung festlegen, welche Lohn- und Tarifbedingungen Bewerber erfüllen müssen, um Staatsaufträge zu erhalten. Die Verpflichtung zur Tariftreue gilt vor allem für Bau- und Dienstleistungsaufträge, während Lieferleistungen ausgenommen werden, um ausländische Anbieter nicht zu benachteiligen.
Hintergrund des Bundes-Tariftreuegesetzes
Hintergrund ist der Rückgang der Tarifbindung in Deutschland, denn nur noch etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitet nach Tarifvertrag. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Trend gestoppt und ein fairerer Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Mittel geschaffen werden.
Wirtschaftsverbände kritisieren jedoch, dass die neuen Vorgaben Vergabeverfahren verlangsamen und verteuern könnten. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsnachteile für kleinere Betriebe.
Das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.
🠮 Hier können Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes nachlesen vom 01.10.2025.
🠮 Hier können Sie die Beschlussempfehlung und Bericht vom 25.02.2026 nachlesen.
Quelle: Handelsblatt, Bundestag | B_I MEDIEN
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.



