Bundestariftreuegesetz: Neue Vergaberegeln für Bundesaufträge beschlossen
Nach monatelangem Streit haben Union und SPD sich auf ein Tariftreuegesetz geeinigt, das die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes neu regelt, so berichtet das Handelsblatt. Damit sollen künftig nur Unternehmen mit tariflichen Arbeitsbedingungen Chancen auf Staatsaufträge haben.
Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich auf neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes geeinigt. Künftig soll das Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung festlegen, welche Lohn- und Tarifbedingungen Bewerber erfüllen müssen, um Staatsaufträge zu erhalten. Die Verpflichtung zur Tariftreue gilt vor allem für Bau- und Dienstleistungsaufträge, während Lieferleistungen ausgenommen werden, um ausländische Anbieter nicht zu benachteiligen.
Hintergrund ist der Rückgang der Tarifbindung in Deutschland, denn nur noch etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitet nach Tarifvertrag. Mit dem neuen Gesetz soll dieser Trend gestoppt und ein fairerer Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Mittel geschaffen werden.
Wirtschaftsverbände kritisieren jedoch, dass die neuen Vorgaben Vergabeverfahren verlangsamen und verteuern könnten. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsnachteile für kleinere Betriebe.
Das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: Handelsblatt | B_I MEDIEN
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.



