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Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz

Am 23. April 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge angenommen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge will die Bundesregierung öffentliche Ausschreibungen deutlich vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen.

"Ja zur Verein­fachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren", so heißt es in der Pressemitteilung des Bundestages.
"Ja zur Verein­fachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren", so heißt es in der Pressemitteilung des Bundestages.

Mehr Tempo bei öffentlichen Ausschreibungen

Das Parlament nahm den Gesetzentwurf am 23. April 2026 in geänderter Fassung an. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Opposition mehrheitlich dagegen votierte. Deutscher Bundestag bestätigte damit zentrale Reformen im Vergaberecht, die bereits seit 2025 beraten wurden.

Kern des Gesetzes ist eine deutliche Beschleunigung von Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig flexibler und schneller agieren können, um auf wirtschaftliche und sicherheitspolitische Herausforderungen zu reagieren.

Zentrale Inhalte des Vergabebeschleunigungsgesetzes

  • Höhere Wertgrenzen: Direktaufträge des Bundes sind künftig bis 50.000 Euro möglich.
  • Weniger Bürokratie: Nachweis- und Dokumentationspflichten werden reduziert.
  • Schnellere Rechtsschutzverfahren: Nachprüfungsverfahren werden verkürzt.
  • Digitalisierung: Vergabeverfahren sollen stärker digital abgewickelt werden.
  • Stärkung von KMU und Start-ups: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie innovative Anbieter erhalten besseren Zugang zu Ausschreibungen

Zudem wurden europarechtliche Vorgaben berücksichtigt, da ein Großteil des Vergaberechts durch EU-Richtlinien bestimmt wird.

Warum ist das Gesetz wichtig?

Die Beschleunigung öffentlicher Aufträge gilt als entscheidend für:

  • Infrastrukturprojekte (z. B. Bau und Sanierung)
  • Digitalisierung der Verwaltung
  • Sicherheits- und Verteidigungsprojekte

Inkrafttreten und Ausblick

Vor dem Inkrafttreten muss noch der Bundesrat zustimmen. Dies wird für Mai 2026 erwartet. Sollte dies erfolgen, könnte das Gesetz bereits zum 1. Juli 2026 wirksam werden.

Quelle: Bundestag | B_I MEDIEN


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